Öffentliches Recht

 

Allgemeines Verwaltungsrecht (einschließlich Verwaltungsprozessrecht)

Besonderes Verwaltungsrecht (Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht)

 

Das Öffentliche Recht ist der Rechtsbereich, der das Verhältnis von Bürgern und Staat regelt. Die Forschungsschwerpunkte sind dabei sehr unterschiedlich und umfassen die wichtigsten Gebiete des Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts sowie des Steuerrechts.

 

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Das Sommersemester dauert jeweils vom 1. April bis zum 30. September. 

Das Wintersemester dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März des folgenden Jahres.

  

  

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Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene  

 

 

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Vorlesungsgliederung (Änderungen vorbehalten)

 

 

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Allgemeine Literaturhinweise