Lehrer unter Islamismus Verdacht

Ein Gericht in München hat die Verbeamtung eines muslimischen Lehrers gestoppt. Der Grund ist seine Mitgliedschaft in einem muslimischen Verband.

Der Münchener Lehrer Marwan Al – M. darf nicht Beamter werden. Das entschied Ende der letzten Woche das Verwaltungsgericht München. Als Grund führte es an, Marwan Al-M. würde der islamistischen Muslimbruderschaft nahestehen.

 

Der 30 jährige Marwan Al- M. hat ein Lehramtsstudium in den Fächern Mathematik und Wirtschaft absolviert und von 2007 bis 2009 als Referendar an einer Realschule bereits Schüler unterrichtet. Anschließend beantragte er die übliche Verbeamtung auf Probe. Hierzu musste er bei der Schulbehörde der Stadt München den in Bayern üblichen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen. Dabei kamen der Behörde Zweifel.

 

Das von der Behörde angefragte Landesamt für Verfassungsschutz riet von der Einstellung Al-M. ab. Die Schulbehörde folgte dieser Empfehlung. Al M. fehle es an der Eignung für eine Tätigkeit als beamteter Lehrer. Begründung: der Lehrer engagiert sich in seiner Freizeit bei der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD). Außerdem habe er Kontakte zur Islamischen Gemeinschaft Deutschland (IGD) und zum Islamischen Zentrum München (IZM). Alle Organisationen stehen laut Verfassungsschutz der Muslimbruderschaft nahe. Marwan Al-M. sieht sich selbst jedoch nicht als Verfassungsfeind an. Vielmehr bekannte er sich vor Gericht ausdrücklich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Pädagoge steht zu seiner Tätigkeit bei der Muslimischen Jugend, wo er eine Jugendgruppe leitete. Bei der Moschee des Islamischen Zentrums München bete er zwar seit seiner Kindheit, sagte er, aber im Islamischen Zentrum München sei er nach kurzer Mitgliedschaft sofort wider ausgetreten, als er hörte, dass der Verein vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

 

Das Verwaltungsgericht lehnte seine Klage auf Verbeamtung nun ab. Es befand, der Lehrer habe sich nicht eindeutig genug von der Ideologie der Muslimbruderschaft distanziert. Auf seinen Computer, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen eine andere Person untersucht worden war, hätten sich auch einige radikale Texte gefunden. Die Richter glaubten Al-M. nicht, dass er die Texte nur aus Neugier gelesen und abgespeichert habe.

 

Prof. Dr. Abdurrahim Vural kritisiert dieses Urteil. Er empfiehlt dem Kläger, gegen das Urteil Berufung einzulegen und die Sache erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Prof. Vural ruft die Gerichte auf, die Berichte der Verfassungsschutzbehörden sehr kritisch zu hinterfragen. Insbesondere nach den Erfahrungen mit der NSU und der Rolle der Verfassungsschützer in diesem Zusammenhang, ist dies ein Gebot der Stunde, welches nicht übergangen werden sollte.

 

Daher fordert er die Stadt München auf, ihre Entscheidung, den muslimischen Lehrer nicht einzustellen, zu überdenken. Das Festhalten an dieser Entscheidung ist ein verheerendes Signal an die Muslime in diesem Land. Es richtet sich sowohl gegen die Integration der muslimischen Organisationen, als auch der muslimischen Jugend in der Zivilgesellschaft. Denn die Strafe für diejenigen, die sich für ein besseres Miteinander in Deutschland einsetzen, ist ein Berufsverbot im Staatsdienst.

 

Die Muslime in Deutschland bekennen sich zum Grundgesetz und sind aber der Überzeugung, dass es keinen Widerspruch zwischen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und einer am Islam orientierten Lebensweise gibt.

 

 

Berlin, 17.01.2012