Interview mit dem Journalisten Herrn Murat Topcu und meiner Person
(14.04.2021)
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Söyleyisi
1. Soru: Sayın bay Vural, sizi tanıtabilir misiniz? Kendinizden bahseder misiniz?
Yanıt: İsmim Abdurrahim Vural. 1968'de Samsun'a bağlı olan Aşıklı köyünde doğdum. Orada yaşarken Bayramlı ilkokulunu bitirdim. 12 yaşındaki bir çocuk olarak 1980 yılında ilk önce babamla birlikte Berlin'e (Almanya) geldim (Sonra annem de Berlin'e taşındı). Almanya'ya yeni gelmiş olan çocuklar için öngörülen bir hazırlık sınıfına katıldıktan sonra Berlin-Kreuzberg'de bulunan bir ortaokulu ziyaret edip onu 1986'da bitirdim. 1987'den 1991'e kadar 'Lichtenberg Kolleg Lisesi'ne gittim. 1992'den 1997'e kadar Potsdam'daki Hukuk Fakültesine katıldım. Sonra Dresden Teknik Üniversitesi’ndeki Hukuk Fakültesinde öğrenimime devam ettim ve sonunda 2003'te doktora eğitimimi tamamladım. Tekrar Potsdam Hukuk Fakültesinde eğitimimi 2010'da sonlandırarak Profesör ünvanımı aldım.
1983'te başlayarak değişik İslami örgütlere katılıp hem onların idaresinde hem de hukuk danışmanı ve avukat olarak çalıştım. Örneğin İslâm Federasyonu, İslâm Vakfı, İslâm Cemaati ve Avrupa Milli Görüş Teşkilatı’na bağlı tüm derneklerin yönetimsel ve proje çalışmalarını birinci derecede yürüttüm. Bunun sonucunda açılan mahkeme ve davalarda, cemiyetlerin sorumlu ve temsil gücü olarak gösterildim.
T.C. Berlin Büyükelçiliği ve T.C. Berlin Başkonsolosluğu’nun hazır bulunduğu birçok toplantıya katıldım. Ayrıca Türkiye’den Berlin’i ziyaret eden bakan ve milletvekillerine “Almanya'daki Türk ve Müslüman Cemaati’nin durumunu” içerikli dosyalar hazırladım. Bunların arasında 9. Türkiye Cumhuriyeti Cumhurbaşkanı Süleyman Demirel ve Refah Partisi eski Genel Başkanı merhum Necmettin Erbakan da var. 1996'da Refah Partisi eski Genel Başkanı merhum Necmettin Erbakan’dan Refah Partisi Dış Temsilciliği olarak teklif aldım. Ancak kısa bir süre sonra Refahyol hükümetinin düşmesi bu görevlendirmeyi mümkün kılmadı. 2003 yılında İslâm Federasyonu Başkanı Nail Dural ile Berlin Adlon Oteli’nde Türkiye Başbakanı Recep Tayyip Erdoğan’la görüştüm. 2006 ve 2007 yıllarında Berlin’de İslâm Cemaati adına yaklaşık 200 ülkenin elçiliklerini ziyaret ettim ve İslâm diyalog sürecini başlattım.
Parallel olarak Almanya'nın değişik mahkemelerinde çeşitli davalar kazandım. Bazılarını değinmek istiyorum:
1991'de Berlin Anayasa Mahkemesi’nde Ayasofya Cami’ne yönelik icra kararını resmi olarak durdurup İslâm Federasyonu’nun, istihbarat tarafından izlenilmemesini ve Anayasa Koruma Dairesi (Verfassungsschutz) raporlarında yer almamasını sağladım.
1994'te tam üyelik statüsünü kazanarak CDU partisinin ilk Türk üyesi oldum.
1996'da Federal Sosyal Mahkemesi’nde, Türkiye’de çocukları okuyan ebeveynlerin, bundan böyle çocuk paralarını Almanya’da ikamet edenler gibi alacak şeklindeki davayı kazandım.
1999'da İslâm Federasyonu’nun Almanya’da resmi ilk Müslüman dini cemaat olarak tanınmasına öncülük ettim.
1999 ve 2000 yıllarında Yüksek İdare Mahkemesi’nde ve Federal Danıştay Mahkemesi’nde, Berlin’in İlkokullarından Lise'nin sonuna kadar, Müslüman çocuklara, İslâm Federasyon’u vasıtasıyla din dersi verilme hakkını elde eden davaları kazandım.
Ayrıca Berlin’de kamu dairelerinde yaptığı yoğun çalışmalar sonucu, birçok camiyi binaların bodrum katı ve arka cephelerinden çıkartıp, Kültür Evleri ve Merkezleri haline dönüştürdüm. Aynı zamanda her yıl 3 Ekim tarihinde Almanya genelinde camilerde düzenlenen “Tag der offenen Tür” geleneğinin baş mimarı oldum.
2005'te Berlin’de meydana gelen Hatun Sürücü olayında kız kardeşi Arzu Sürücü’nün talebiyle davaya müdahil oldum.
Aynı yılda Eski Doğu Almanya Cumhuriyeti’nin son Devlet Başkanı Lothar de Maiziere (1990’da İslam Cemaati’nin Doğu Almanya’da devlet tarafından tanınmasını sağlayan devlet başkanı) ile Birleşik (Federal) Almanya Cumhuriyeti’nde İslâm dininin Almanya’da resmi bir din olarak tanınma hakkını görüştüm.
2005 ve 2006 yıllarında Almanya’daki Müslüman kadın öğretmenlerin, başörtüleriyle okulda ders vermeleri için, başta Bavyera olmak üzere Almanya’nın çeşitli Eyalet Anayasa Mahkemelerinde davalar açtım. Aynı yıllarda Berlin Eyaleti ve Almanya Federal Devletinden İslam Cemaati adına devlet sözleşmeleri talep ettim.
Aynı zamanda 2006'da Teravih gecesinde konuşan Berlin Mevlana Cami İmamı Yakup Taşçı’nın Alman makamları tarafından sınır dışı edilmesi kararını Anayasa Mahkemesi’nde durdurdum.
Aynı yılda Berlin Humboldt Üniversitesi bünyesinde bir İlahiyat Fakültesi’nin kurulması için Üniversite Rektörü ilahiyatçı (tanrıbilimci) Christoph Markschies ile bir prensip anlaşması imzaladım.
Bir yıl sonra (2007'de) Almanya Anayasa Koruma Dairesi’nin (Verfassungsschutz) Avrupa Milli Görüş Teşkilatı Genel Merkezini uyarması ve yoğun baskı uygulaması sonucu teşkilatla yollarını ayırmak zorunda kaldım. Aynı dönemde İslâm Federasyonu ve İslâm Vakfı’nın görevlerinden resmi olarak istifa ettim. Daha sonra çalışmalarını Almanya İslâm Cemaati bünyesinde devam ettirdim.
Bu zamanda Sanal ortamda Nazi gruplarına ait ve çoğunun İslâm’a hakaret ettiği bazı sitelerde hedef gösterildim. Yayınlanan ölüm listesinde adım geçti.
Sonraki yıllarda Almanya İslâm Cemaati Başkanı olarak İslâm dininin Almanya’da resmi bir din olarak tanınması, yani Körperschaft des öffentlichen Rechts (kamu tüzel kişiliği) hakkının hayata geçirilmesiyle ilgili çalışmalarına devam ediyorum.
2. Soru: Berlin'de yaşayan başarılı akademik bir avukatsınız. Burada yaşayan gurbetçi vatandaşlarımız önemli bir faktör müdür?
Yanıt: İkinci dünya savaşının yıkıcı etkileriyle sarsılan başta Almanya olmak üzere bazı Batı Avrupa ülkelerinde 1950’li yıllardan itibaren büyük bir sanayileşme ve kalkınma hamlesine girilmiştir. Ancak savaşta genç nüfusunun önemli bir kısmını kaybeden bu ülkeler iş gücü açığını yurtdışından getirdiği insan kaynağı ile kapatmak zorunda kalmıştır.
1960’lı yılların başından itibaren Türkiye’den de bu ülkelere iş gücü olarak çok sayıda insanımız Almanya'ya gitmiştir. 2001'de yaklaşık 2 milyon vatandaşlarımız Almanya'da yaşadı. Bu sayı 2020'e kadar 1.450.000'e azaldı. Tabii çokları Alman vatandaşlığına geçtiler. Fakat aynı zamanda Türkiye'ye dönmüş olanların sayısı da yükseldi.
Buna rağmen gurbeçilerimiz göçün başladığı yıllardan günümüze kadar geçen süre içerisinde hem yaşadıkları ülkelere hem de Türkiye’ye pek çok alanda ciddi katkılar sağlamışlardır. Göç ettikleri ülkenin iş gücü açığını kapatıp o ülkelerin kalkınma hamlesinin gerçekleşmesinde önemli rol oynamıştır. Gerek şehrin ekonomisine, sosyal ve kültürel gelişimine çok büyük katkılar sağladık ve sağlamaya da devam ediyoruz.
3. Soru: Dünyayı kasıp kavuran bu pandemi süreci sizce nasıl devam edecek? Bu konudaki öngörüleriniz nelerdir?
Yanıt: Covid-19 bir pandemi, yani tüm dünyanın ortak sorunu olan bir hastalık. Hasta olan insanların sayısı bir dalga gibi bazen azalıp sonra tekrar yükselir. Bence üç sebepten dolayı: Bir bakımdan insanlar pandemi devam edince koruyucu önlemleri uygulamakta yorulmaktadırlar. Ayrıca politikacılar ekonominin çöküşünü durdurmak maksadıyla önlemleri erken kaldırıyorlar. Ve mutasyonlar yoluyla meydana gelen yeni virüsler de hastaların sayısını artırıyorlar. Ölülerin yüksek sayısı mutlaka hepimizi üzüyor.
Uzmanların tahminlerine göre önümüzde en az yarım yıl daha var. En iyimser bakış açışı ile böyle. Belki daha uzun bir süre olacak. Burada herkese çok iş düşüyor. İnsanların koruyucu önlemlerin hepsini hiç aksatmadan uygulaması gerekiyor. Çünkü bulaşıcı hastalıkların temel tedavisi, korunma tedavisidir. Korona hava yoluyla bulaşıyor. Yani yüz bölgemizden, ağız ve burundan alıyoruz bu hastalığı.
Normalleşmenin de ne zaman başlayacağını ve tam anlamıyla normalleşme sürecinin ne kadar zaman alacağını tahmin edebilmek maalesef su anda mümkün degildir. Bu süreci salgının gidişatı ve kontrol altına alınması belirleyecektir. Geçen Aralık ayından beri değişik aşı maddeleri piyasada bulundukları için pandeminin sonu ufukta görülür, ancak mutasyonlar aracılığıyla değişen yeni virüsler hepimizin normal bir yaşama dönmelerimizi frenleyebilir.
4. Soru: Berlin'de yaşayan bir avukatsınız ve 'Prof. Dr.' unvanınız var. Bu hedeflere ulaşmak kolay oldu mu?
Yanıt: Ailemin yaşadığı zorluklar ve çevremdeki engeller asla benim gözümü korkutmadı. Hayatımdaki hedefimi hiçbir zaman gözümden kaybetmedim. Üniversite eğitimim başlayana kadar yan hizmetlerde farklı işler de çalıştım. Bu zamanda daha az şeylerle yetinmeyi öğrendim. Fakat burada Almanya da ilerlemek için mutlaka Almanca anlamak, konuşmak ve yazmak şarttır. Bunun için Almanca öğrenmek için büyük çaba harcadım.
Meslek yolculuğumda da felsefem her zaman şöyle olmuştur: Üniversitedeki dersleri severek okuyup çalışmak ve bunun sonucu olarak başarılı bir öğrenciydim. Başarı bir hediye olarak verilmez, çalışa çalışa onu elde edebiliriz.
Ben bir iş yaparken, hangi iş, hangi basamak olursa olsun en iyisini yapmak isterim. Sadece yapılmış olması için hiçbir işi veya çalışmayı yapmam. İyi bir hukuçu olmanın gerektirdiği bilginin yanında, mesleğin anlamını dolduran insani özelliklerin de her zaman güçlü olması gerektiğine inananlardanım. Her gün daha iyisini yapmak, insanlara maksimum fayda sağlamak, tüm teknolojik gelişmeleri takip etmek, hiçbir karşılık beklemeden toplumsal anlamında sana muhtaç insanlar için 7 gün 24 saat çalışmak üzerine kurgulanmış bir meslek inancım oldu. Bir işi başarmak istiyorsam, geçilmesi gereken yolları ve zor basamakları öğrenirim. Önüme çıkan hangi engel olursa olsun asla yapabilme inancımdan ve mesleki değerlerimden ödün vermeden yoluma devam ederim.
5. Soru: Almanya'da yaşayan gurbetçi vatandaşlarımızın sizce en önemli sorunu nedir?
Yanıt: Biraz önce anlatmak istediğim gibi burada yaşamak isteyen vatandaşlarımız Almanya'da konuşulan dili öğrenmelidirler. 1960'larda gelmiş olan nesil ekseriyetle özel bir tahsil edinmedikleri için Almanca öğrenemediler. Fakat sonraki nesillerin birçok gençleri ne iyi bir Almanca ne de düzgün bir Türkçe öğrendiler. Onlar maalesef okuldaki öğretimle değil, çok başka şeylerle ilgileniyorlar.
Başka bir sorun ise burada bazı yerlerde görülen yabancı düşmanlığıdır. Yabancı düşmanlığı özellikle Türk vatandaşlarımızı tanımayan kişilerde bulunur. Fakat biz Almanlarla iyi kontakt kurmaya çalışıyorsak bence bu problem azalacak.
6. Soru: Almanya'da yaşayan bir vatandaş olarak Almanya olmasaydı başka hangi ülkede yaşamak isterdiniz? Neden?
Yanıt: Hiç düşünmeden “Türkiye“ diyebilirim. Türkiye tüm sahip olduğu kültürel ve tarihi zenginliklerinin yanı sıra yaşam koşulu olarak kaliteli ve çok çeşitli olanaklar sunmaktadır. Bu olanaklar içerisinde eğitim, sağlık, barınma , beslenme ve çalışma gibi temel olgular öne çıkmaktadır.
7. Soru: Sizce, gelecekte Almanya'da Türkiye'den gelen vatandaşlarımızın sosyal, siyasal, ekonomik ve de kültürel durumları ne olacak? Önümüzdeki 10 yıl için neler öngörüyorsunuz?
Yanıt: Türkiye’den gelen vatandaşlarımızın girişimcilik potansiyeline ve iyi yetişmiş insan gücüne dayanan bir atılımla, karşılaşacağı güçlükler ne olursa olsun, çok ayrıcalıklı bir konuma gelebileceğini düşünüyorum. Dünyanın en büyük on ekonomisi arasında yer alan Almanya ‘da siyasal ve sosyal, bilim, kültür ve sanat alanındaki tüm başarılarımızla gurur duyabiliriz.
Önümüzde ki 10 yıl içerisinde de daha güzel konumlara geleceğiz ve yakın zamanda hep birlikte bunu göreceğiz.
8. Soru: Son olarak gençlere iletmek istediğiniz bir mesaj var mı?
Yanıt: Doğru meslekler seçin. Size uygun, yapabileceğiniz, ömür geçirebileceğiniz. Sadece parası ve havası için meslek seçmeyin. Eğer kişi mesleğini çok severse, kararlarını alırken kendisine dürüst olursa, başaramayacağı hiçbir şey yoktur. Başarının ana bileşeni de çalışmaktır. Burada konuşulan dili söz ve yazıda iyi öğrenmek için çaba gösterilmesi gerektiğini tekrar ve tekrar söylemek istiyorum. Hiçbir başarı çalışmadan, alın teri olmadan ve emek verilmeden kazanılamaz. Bundan başka buraya gelen gençler Almanya'daki yaşama uymaya hazır olmaları gerektiğini de dile getirmek istiyorum.
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PRESSEERKLÄRUNG
Die Berliner Bildungssenatorin Frau Sandra Scheeres täuscht bewusst die Öffentlichkeit
Die Berliner Bildungssenatorin Frau Sandra Scheeres hat angekündigt, gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gegen das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde anzufechten.
Die SPD-Politikerin hat am Dienstag den Senat darüber informiert, dass sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen wird.
Mit einer Entscheidung zu einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 das Berliner Neutralitätsgesetz in Frage gestellt. Die muslimische Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, so die Bundesarbeitsrichter im August 2020. Ihr stehe daher eine Entschädigung von 5.159,00 € zu.
Dieses Urteil ist rechtskräftig und darf mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht durch die Bildungssenatorin nicht angefochten werden.
Nur der Bürger darf ein Urteil als Grundrechtsträger beim Bundesverfassungsgericht anfechten.
Der Staat ist kein Grundrechtsträger und darf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht anfechten.
Obwohl die Bildungssenatorin genau weiß, dass sie das Bundesverfassungsgericht als Staat nicht anrufen kann täuscht sie die Öffentlichkeit bewusst, um Stimmung zu machen, insbesondere für ihre eigene Werbung.
Das Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungsbeschwerde der Bildungssenatorin Scheeres als unzulässig zurückweisen.
Die Kosten dieser Verfassungsbeschwerde werden dem Steuerzahler auferlegt.
Berlin, 13.02.2021
Für Rückfragen:
Prof. Dr. jur. h.c. Abdurrahim Vural
Xantener Str. 8
10707 Berlin
Tel: (030) 54738266
Telefax: (030) 39932901
Handy: 0176 238 270 17
prof.vural_jur@yahoo.com
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PRESSEMITTEILUNG
Der Scharlatan Rechtsanwalt Hans-Georg Lorenz scheitert vor dem Landgericht Berlin mit einer Unterlassungsklage gegen mich
Ich hatte eine Presseerklärung über den Scharlatan RA Lorenz herausgegeben, indem ich die Öffentlichkeit vor seinen Betrugstaten warnte.
Er wollte diese Presseerklärung mit der Warnung nicht akzeptieren und hat gegen mich Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Das Landgericht Berlin hat seine Klage abgewiesen.
Unter anderem wollte der Scharlatan mir verbieten bekannt zu machen, dass er jahrelang seine Abgeordnetentätigkeit als Hobby ausnutzte, um als Lockmittel Mandanten zu gewinnen.
Auch seine Klage, in der er mir verbieten wollte, dass er auf Grund seines Alters nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf als Anwalt auszuüben wurde abgewiesen.
Berlin, 01.01.2021
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Die Bibel - glaubwürdig und wahr
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WARNUNG VOR RECHTSANWALT HANS GEORG LORENZ
Aus gegebenem Anlass möchten wir die folgende Erklärung abgegeben.
Mich erreichen in der letzten Zeit viele Beschwerden über den Rechtsanwalt Hans Georg Lorenz.
Hans Georg Lorenz war 25 Jahre als Abgeordneter tätig. Neben seiner Abgeordnetentätigkeit übte er vollzeitlich den Beruf als Rechtsanwalt aus, insbesondere war sein Schwerpunkt das Ausländerrecht. Die Abgeordnetentätigkeit war für ihm nur ein Hobby.
Er nutzte seine Abgeordnetentätigkeit als Lockmittel für die Mandanten, um diese zu gewinnen. Heute ist er nicht mehr Abgeordneter.
Rechtsanwalt Lorenz ist aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben und die Fälle sachgerecht zu bearbeiten. Aus diesem Grunde überträgt er die Fälle an unqualifizierte Mitarbeiter, die nicht einmal eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen haben. Die Mandanten werden zur Ausländerbehörde als auch zu anderen Behörden nur durch diese unqualifizierten Mitarbeiter begleitet, niemals durch Rechtsanwalt Lorenz selbst. Dagegen werden von Mandanten Wucherpreise kassiert, die nicht der Leistung entsprechen.
Aus diesem Grunde werden viele Mandanten geschädigt und müssen dann einen neuen Anwalt beauftragen. Sein Büro ist nicht mal in der Lage, innerhalb von sechs Monaten Fristen zur Akteneinsicht von der Ausländerbehörde zu bekommen. Die Beschwerden der Mandanten werden nicht ernst genommen und dann die Mandate niedergelegt, wenn sie weiter gehen. Das Honorar wird nicht zurückerstattet.
Wie gesagt ist er aus Altersgründen nicht in der Lage, die Mandate selbst zu bearbeiten. Die Fälle werden durch unqualifizierte Mitarbeiter bearbeitet und diese begleiten Mandanten zu Behörden, aber niemals durch Lorenz. Dass er einen Fall überhaupt gewinnt ist nicht dem Erfolg dieses Büros geschuldet, sondern dem Zufall.
Es ist daher besondere Vorsicht bei diesem Betrüger Anwalt Hans Georg Lorenz geboten.
Für die Islamische Religionsgemeinschaft
Prof. Dr. jur. h.c. Abdurrahim Vural
Berlin, 01.09.2020
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Hinblick auf meine Strafanzeige gegen die Führung der Investitionsbank Berlin Ermittlungen eingeleitet
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Strafurteil gegen die ehr- und würdelosen Verräter von Milli Görüs Osman Yobas alias Yavuz Celik Karahan, Oguz Ücüncü und Ali Bozkurt wegen Steuerhinterziehung und Hadschbetrug
Hier nachzulesen:
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Beschluss des Kammergerichts Berlin in Sachen Frau Renate Künast
Hier nachzulesen:
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Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin über Herrn Karsten Giffey, Ehemann von Familienministerin Frau Franziska Giffey
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Zentralrat der Muslime gegen das Land Hessen bezüglich des Islamischen Religionsunterrichts
(Beschluss vom 06.09.2019)
Hier nachzulesen:
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Petition der Islamischen Religionsgemeinschaft über die Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie
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Prof.Dr. Abdurrahim Vural Tel: 0049 15209808177
Xantenerstr. 8 Fax: 0049 3039932901
10707 Berlin Email: vural_jur@yahoo.de
Konu: FETÖ Kurumlarinin Yasaklanmasi icin Alman
Eyalet Parlementolarina
Yapilan Müracaatler
10.12.2017
Sayın Cumhurbaşkanım Recep Tayyip Erdoğan,
İlişikte, size, FETÖ Kurumlarının Almanya`da Yasaklanması için Alman “Rheinland ve Bremen Eyalet” Parlementolarına yapıtığımız müracaatları ve sonuclarını sunuyorum. Ayrıca, Belin Eyalet Eğitim Bakanlığı Basın Kartımı iptal etmesine ve değişik zorluklar çıkartmalarına rağmen çalısmalarımızı ve mücadelemizi aynı kararlılıkla ve devamlılıkla sürdüreceğimizi ifade etmek isteriz. Şunu da belitrmek isteriz ki, bundan önce de defalarca FETÖ Kurumlarının Almanya`da Yasaklanması için Alman Eyalet Parlementolarına yaptığımız başvurular ve bunların sonuçları hakkında size bilgi vermemize rağmen, Berlin Başkonsolosluğu ve yekililer tarafından bize ulaşılamadığını ve desteklerini sunmaları noktasında kasıtları olmamalarına rağmen ihmalkar olduklarını görmekteyiz.
Bu süreçleri ve sonuçlarını sizinle aynı hedefleri yaşayan biri olarak sizinle, hukuk danışmanlarınız ve ilgili makamlarla her seviyede tam bir özveriyle paylaşmaya ve koordinasyona hazır olduğumuz hususunu,
Bilgilerinize arz ederim.
Ekler:
Prof.Dr. Abdurrahim Vural
Xantenerstr. 8
10707 Berlin
Tel: 0049 15209808177
Fax: 0049 3039932901
Email: vural_jur@yahoo.de
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- Folter als Straftatbestand -
Schreiben vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
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Meine Petition
Abgeordnetenrecht
Vereinbarkeit von Mandat und Anwaltstätigkeit
HIER NACHZULESEN
PDF-Dokument [344.2 KB]
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wegen Anwaltszwang vor den Gerichten
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Meine Petition
über die Streichung des Straftatbestandes "Erschleichung von Beförderungsleistungen"
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Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Petitionen
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Meine Petition beim Deutschen Bundestag
über die Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Strafgefangene
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Beschluss
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
wegen Anfechtung einer versammlungsrechtlichen Auflage
hier: Beschwerde im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
durch
den Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Beimesche,
den Richter am Oberverwaltungsgericht Sander,
den Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske
auf die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Juli 2016, soweit dieses den Eilantrag abgelehnt hat,
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, aber unbegründet.
Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, führen nicht zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag des Antragstellers die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 6622/16 - gegen die Nr. 4 des Auflagenbescheids des Antragsgegners vom 27. Juli 2016 („Die Aufstellung einer Videoleinwand auf der Bühne wird untersagt.“) mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass die Videoleinwand ausschließlich zur vergrößerten Darstellung der persönlich bei der Versammlung anwesenden Redner benutzt werden darf. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht u. a. ausgeführt, es spreche viel dafür, dass die Aufstellung der Videoleinwand für einen Teil der von dem Antragsteller beabsichtigten Zwecke nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit und von § 15 VersG gedeckt sei. Insoweit gehe das Verwaltungsgericht von der Erwägung aus, dass das Versammlungsrecht nicht darauf gerichtet sei, ausländischen Regierungsmitgliedern oder Staatsoberhäuptern durch Liveübertragungen eine Plattform für politische Stellungnahmen zu bieten.
Dies zugrunde gelegt ist es dem Antragsteller aufgrund von Nr. 4 des Auflagenbescheids vom 27. Juli 2016 nunmehr nur noch verboten, bei der für den 31. Juli 2016 angemeldeten Versammlung etwa den u. Staatspräsidenten F. und weitere Regierungsmitglieder aus der U. über die auf der Bühne aufgestellte Videoleinwand live zuzuschalten, wie der Antragsteller es nach seinem Vorbringen ggf. beabsichtigt. Diese fortbestehende Beschränkung ist somit auch alleiniger Beschwerdegegenstand.
Die insoweit seitens der Beschwerde erhobenen Einwände greifen nicht durch.
Der Antragsteller wird durch die noch im Streit stehende Beschränkung nicht in eigenen Rechten verletzt. Weder die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG noch andere Grundrechte - wie namentlich die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG - verleihen dem Veranstalter einer Versammlung - wie hier dem Antragsteller - von ihrem Schutzgehalt her einen Anspruch darauf, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen öffentlicher Versammlungen in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt bzw. Regierungsmitglied zu politischen Themen zu sprechen.
Gemäß Art. 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zweck einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen. Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung konstituierend. Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten wie Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung.
Vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16, Urteil vom 22. Februar 2011 -, juris Rn. 64, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 61 (Brokdorf).
Zu dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters der Versammlung gehört prinzipiell auch das Recht, die auf ihnen auftretenden Redner festzulegen. Zählt ein Redebeitrag zu den Programmpunkten einer öffentlichen Versammlung, so beeinträchtigt ein Redeverbot die Möglichkeit kommunikativer Entfaltung in Gemeinschaft mit anderen Versammlungsteilnehmern und damit auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG.
Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007
- 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 14, vom 11. April 2002
- 1 BvQ 12/02 -, juris Rn. 7, und vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, juris Rn. 7 ff.
Allerdings findet der Schutzbereich dieses Grundrechts seine inhaltliche Grenze dort, wo es mit den oben angesprochenen konstituierenden Merkmalen des Art. 8 Abs. 1 GG in keinem Zusammenhang mehr steht. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist - wie alle Grundrechte - in erster Linie als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat konzipiert. Der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung zugunsten einer weitreichenden Versammlungsfreiheit liegt die Erwägung zugrunde, dass deren Ausübung seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers in einem freiheitlichen Staatswesen gelten. Indem der Demonstrant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffentlichkeit und ohne Zwischenschaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Persönlichkeit in unmittelbarer Weise. In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, wobei die Teilnehmer einerseits in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umganges miteinander oder die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen.
Vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 61 und 63 (Brokdorf); siehe dazu außerdem etwa Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 1, 6. Aufl. 2010, Art. 8 Rn. 9 ff.; Schulte-Fielitz, in: Dreier, GG, Band I, 3. Aufl. 2013, Art. 8 Rn. 16 ff. und 28 f.; Höfling, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 8 Rn. 40 ff.
Der von dem Antragsteller verfolgte, in der Beschwerdebegründung nochmals hervorgehobene Anspruch, es insbesondere zu ermöglichen, dass sich der u. Staatspräsident per Livebildübertragung an die Teilnehmer der Versammlung wendet, liegt jedoch erkennbar außerhalb dieses Schutzzwecks. Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern. Aus diesem Grund kann auch nicht von einem in die formale Gestalt einer technischen Auflage gekleideten Redeverbot gegenüber dem u. Staatspräsidenten ausgegangen werden, zumal dieser als solcher - ebenso wie andere Hoheitsträger - kein Grundrechtsberechtigter im Verhältnis zu dem grundrechtsverpflichteten Antragsgegner ist (vgl. Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG).
Daran anschließend ist für die Bestimmung der (insoweit in dem in Rede stehenden Kontext eingeschränkten) subjektiven Rechtsposition des Antragstellers ferner ausschlaggebend, dass die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes nicht grundrechtlich fundiert ist. Der Grundentscheidung der Art. 20 Abs. 1, Abs. 2, 23, 24, 32 Abs. 1, 59, 73 Nr. 1 GG ist zu entnehmen, dass sich die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten - d. h. auch zu deren Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern - allein nach Maßgabe dieser Bestimmungen auf der zwischenstaatlichen Ebene vollziehen. Sie sind in diesem Rahmen Gegenstand der Gestaltung der Außenpolitik des Bundes.
Vgl. zu alledem BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999
- 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 -, juris Rn. 198 ff.; Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 32 Rn. 12; Hillgruber, in: Schmidt-Bleibtreu/ Hofmann/ Henneke, GG, 13. Aufl. 2014, Art.
32 Rn. 11 f.; Pernice, in: Dreier, GG, Band II, 1998, Art. 32 Rn. 25 ff.
Es ist damit Sache des Bundes zu entscheiden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen sich ausländische Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Raum durch amtliche Äußerungen politisch betätigen dürfen. Die Entscheidung darüber liegt nicht bei dem privaten Anmelder einer - ansonsten über Art. 8 Abs. 1 GG geschützten - Versammlung.
Dass der u. Staatspräsident bei der Versammlung am 31. Juli 2016 gerade in dieser Eigenschaft als Redner live zugeschaltet werden soll, unterliegt für den Senat nach dem Antrags- und Beschwerdevorbringen keinem Zweifel. Entsprechendes gilt für eine womögliche Zuschaltung anderer Mitglieder der türkischen Regierung.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
Beimesche Sander Dr. Maske
Prozess in Istanbul beginnt - Der Fall Sürücü erneut vor dem Richter
Der "Ehrenmord" an Hatun Sürücü hat Deutschland 2005 erschüttert
Elf Jahre nach dem Mord an der Deutsch-Kurdin Hatun Sürücü in Berlin-Tempelhof verhandelt seit Dienstag nochmals ein Gericht die Tat - dieses Mal in Istanbul. Angeklagt sind die beiden älteren Brüder der damals 23-Jährigen, die sich nach einem Prozess in Deutschland 2007 in die Türkei absetzten.
Eine furchtbare und unsagbar grausame Geschichte, da wollte eine Frau so leben, wie sie es wollte und wird ermordet durch den eigenen Bruder. Da hat dieses menschenverachtende Wort Ehrenmord einen tiefen Einschlag hinterlassen.
Lesen Sie hierzu auch meine Interviews mit der:
"Deutschen Welle"
und der "Berliner Zeitung"
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Berliner Zeitung vom 16.11.2015
Elf
Jahre nach Mord an Deutsch-Türkin beginnt Prozess gegen Brüder
"Ehrenmord" an Hatun Sürücü in Berlin: Elf Jahre nach Mord an Deutsch-Türkin beginnt Prozess gegen Brüder
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Berlin - Berliner Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
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Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2015
„Endlich Prozess-Welche Ehre?“
Der Prozess gegen die Brüder Sürücü geht in der Türkei Anfang 2016
endlich weiter.
Im Fall des Mordes an Hartun Sürücü trat Abdurrahim Vural damals
als Nebenkläger auf.
Siehe hierzu auch: http://sz.de/1.2707871
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Ist ISIS auch eine Gefahr für Deutschland?
Eine Essay von Abdurrahim Vural
In den letzten Tagen und Wochen wird die Welt von neuerlichen kriegerischen Überraschungsangriffen im Nahen Osten in Atem gehalten.
Die vielleicht gefährlichsten Gotteskrieger der Welt, Kämpfer der Terrorgruppe ISIS wollen einen Islamischen Staat in Irak und Syrien (ISIS) errichten. ISIS ist eine der radikalsten islamistischen Gruppierungen im Nahen Osten.
Sie sind bereit, für ihren Glauben zu sterben. Von einer Terrorgruppe hat sich die Organisation inzwischen zu einer kleinen Militärmacht hochgeputscht. Mit Brutalität und Konsequenz habe sie gewissermaßen die Nachfolge Al-Kaidas angetreten.
Was will eigentlich diese terroristische Organisation? Sie hat sich das Ziel gesteckt, einen sunnitischen Gottesstaat zu errichten, indem Territorien der heutigen Länder Irak, Syrien, Libanon, Jordanien sowie Israel und Palästina umfasst.
Es ist immer noch unvorstellbar, wie rasch die ISIS-Kämpfer im Irak vorrücken konnten und auf wie wenig Widerstand sie trafen. In nur wenigen Tagen ist es ein paar Tausend vermummten Gotteskriegern gelungen, große Teile des nördlichen Irak unter ihre Kontrolle zu bringen.
Diese ISIS-Kämpfer zeichnet eine große Brutalität aus. Es wurden syrische Aktivisten ermordet, Zivilisten gefoltert und massakriert sowie drakonische Strafmaßnahmen wie Handabhacken oder Kreuzigungen vollzogen. Sogar Al-Kaida-Führer haben sich von dieser Gruppierung distanziert, und das ist schon aussagekräftig genug.
Über wie viele Mitglieder die Organisation inzwischen verfügt, ist schwer zu sagen. In den vergangenen Tagen war häufig von 8000 Kämpfern die Rede, die im Irak eingesetzt wurden. Doch es sei davon auszugehen, dass bei der Zahl viele irakische Soldaten mitgerechnet seien, die sich den Dschihadisten auf ihrem Vormarsch angeschlossen hätten.
Die Erfolge der Dschihadisten im Irak könnten einen zusätzlichen Anreiz für junge Europäer bilden, in den Kampf zu ziehen.
ISIS versetzt den Irak in Angst und Schrecken. Doch hinter der Maske des Religionsfanatismus versteckt sich auch ein kriminelles Wirtschaftsnetzwerk: Die Kämpfer erheben "Dschihad-Steuern" und verkaufen ihr eigenes Öl. Durch mafiöse Geschäfte und Beute aus den brutalen Kämpfen sind sie bereits zur reichsten Terrorgruppe der Welt aufgestiegen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob diese terroristische Gruppe auch eine Gefahr für Deutschland sein könnte, denn die Isis-Kämpfer sind gut ausgebildet und hoch motiviert.
ISIS und andere radikale Islamisten bedienen sich modernster medienwirksamer Mittel um die Welt mit ihrem Hass zu vergiften und weitere Anhänger zu bekommen
Im Internet erschien neulich ein Rekrutierungsvideo, als Werbung der ISIS, indem ein 13-minutiges Clip lief mit den Aussagen „du musst sowieso sterben, das ist sicher“ und „es gibt kein Leben ohne Jihad“. Diese sich selbst ernannten Gotteskrieger werben um Kämpfer aus der westlichen Welt für den „Heiligen Krieg“. In dem Video behauptet u.a. ein Isis-Kämpfer: „Allah habe die Organisation auserwählt“. Ein anderer berichtet wie depressiv er geworden ist, als er noch „im Westen“ gelebt habe. Nur der Dschihad könne „diese Depression heilen und glücklich machen“ und „kommt zu uns und fühlt dieses Glück“.
Andere Werbekampagnen für den blutigen Kampf der Terroristen lauten: „Die Tugenden der Mudschaheddin“ – Allah vergebe und sei gnädig, heißt es im Laufband. Und weiter geht es: "Seid ihr bereit, euren fetten Job, euer großes Auto aufzugeben, und auch eure Familie? Seid ihr bereit, all das zu opfern um Allahs willen? Meine Brüder, die ihr im Westen lebt, ich weiß, wie ihr euch fühlt. Als ich da noch residierte, fühlte auch ich mich deprimiert. Man meint, man lebe ohne Ehre. Kommt zu Dschihad, fühlt die Ehre, die wir fühlen."
Die Terroristen von der ISIS, die in Syrien und im Irak auftrumpfen, werben auch um deutsche Rekruten-mit Erfolg. Nach Angaben des Verfassungsschutzes hätten sich allein aus Deutschland 320 militante Islamisten den Isis-Truppen angeschlossen und sind nach Syrien eingereist. Es sind junge Männer, Muslime mit Migrationshintergrund, die bereits hierzulande in den Bann von Radikalen gerieten.
Rund ein Drittel der nach Syrien gereisten Deutschen hat sich schon wieder auf den Rückweg gemacht und ist wieder in der BRD. Einige hatten sich das Abenteuer Syrien ganz anders vorgestellt:“ ein islamisches Disneyland“, sagte Verfassungschef Maaßen kürzlich. Die wenigstensen Rückkehrer haben tatsächlich gekämpft. Denn wär in den Krieg zieht muss damit rechnen nicht mehr wieder zu kommen, weil er getötet wurde.. Viele sterben bei Selbstmordanschlägen, weil die unerfahrenen freiwilligen Deutschen nur von der ISIS ausgenutzt werden. Aber das sind nur Einzelbeispiele, die ungefährlich sind..
Erst vor wenigen Tagen hatte der deutsche Verfassungsschutz vor einer Bedrohung durch europäische Islamisten gewarnt, die von Kampfeinsätzen im syrischen Bürgerkrieg zurückkommen. Etwa hundert islamistisch orientierte deutsche Aktivisten seien bislang aus Syrien nach Deutschland heimgekehrt, mehr als ein Dutzend von ihnen hat nach Erkenntnissen des deutschen Inlandsgeheimdiensts aktive Kampferfahrung.
Hier noch ein Beispiel, wie ein Deutscher in der Nähe von Bagdad in der syrischen Stadt Homs sich umbrachte. Dort soll sich der 27-jährige Robert Baum im Januar 2014 in die Luft gesprengt haben. Der gebürtige Solinger war 2009 zum Islam konvertiert und trug seither den Namen Uthman Al Almani. Bei einem Sprachstudium in Ägypten geriet er in Kontakt mit Anhängern des Salafismus, die eine ultrakonservative Auslegung des Islams propagieren. Nach seiner Rückkehr suchte Baum eine von Salafisten betriebene Moschee in der Konrad-Adenauer-Straße in Solingen nahezu täglich auf.
Mitte Juli 2011 wurde Baum dann mit einer weiteren Person aus Solingen in Großbritannien verhaftet und zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Beamten fanden bei den beiden Propagandamaterial von al-Qaida. Darunter auch eine Anleitung zum Bombenbau. Nach sechs Monaten wurde Baum nach Deutschland abgeschoben und bekam eine Bewährungsstrafe.
Ein Jahr später flog er erneut nach Ägypten und wurde von Schleppern nach Syrien eingeschleust. Er kämpfte und starb für die Gruppierung „Islamischer Staat im Irak und in Syrien“ (Isis). Als Selbstmordattentäter soll er in Homs 50 Menschen mit in den Tod gerissen haben. In sozialen Netzwerken wird Robert Baum seither als Märtyrer gefeiert. Robert Baums Geschichte ist kein Einzelfall.
Bei den meisten Kämpfern handelt sich um junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren, erklärte Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Auch die Ausreise von Frauen und minderjährigen Personen aus Deutschland beobachte seine Behörde, so Maaßen. Bis zu zwei Dutzend Frauen sollen dem Aufruf der sogenannten Dschihad-Ehe gefolgt sein. Ihr Ziel ist es, den Mudschaheddin, den „Gotteskriegern“, wenige Stunden sexuell zur Verfügung zu stehen.
Dass sich muslimische Frauen den Dschihadisten für sexuelle Zwecke zur Verfügung stellen, erschien damals noch undenkbar. Arabische Medien berichteten entsetzt und überrascht über die „Dschihad-Ehen“ in Syrien. Der jüngste Fall: die 15- beziehungsweise 16-jährigen Wienerinnen Samra Kesinovic und Sabina Selimovic, die über die Türkei nach Syrien kamen. Die beiden werden seit dem 10. April vermisst und inzwischen von Interpol gesucht. Ihre aus Bosnien und Herzegowina stammenden Familien fanden Abschiedsbriefe. Darin schrieben die jungen Frauen: „Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir gehen nach Syrien, kämpfen für den Islam. Wir sehen uns im Paradies.“
Dass deutsche Islamisten in den Heiligen Krieg ziehen, ist nicht neu. Schon in Afghanistan und in Pakistan waren ähnliche Entwicklungen zu beobachten.
Die Motivation der deutschen Dschihadisten sei dabei sehr vielfältig. Einige Ausreisende seien davon überzeugt, ihrer religiösen Pflicht nachzugehen und für die „Sache Allahs“ zu kämpfen. Andere betrachteten die Reise als Abenteuer, seien Mitläufer oder ließen sich durch die Propaganda der Islamistenszene radikalisieren. Doch seien darunter auch solche, die ihre Mordfantasien ausleben wollen.
Für deutsche Behörden stellen vor allem diejenigen Dschihadisten eine Bedrohung dar, die vom „Heiligen Krieg“ zurückkehren. Sie bringen Erfahrungen im Kampfeinsatz, in der Schusswaffennutzung, im Bombenbau oder in der Rekrutierung von neuen Anhängern mit.
Aus all den vorgenannten Betrachtungen kann man folgendes erkennen. Egal wie sich die Lage im Nahen Osten weiter entwickeln wird. Für Deutschland könnte das auf jeden Fall eine Gefahr bedeuten. Die kriegserfahrenen und radikalisierten Kämpfer sind nach ihrer Rückkehr tickende Zeitbomben. Als Beispiel sei erwähnt das Vorkommnis von Ende Mai. Hier hatte der Attentäter von Brüssel, ein aus Frankreich stammender Syrien Heimkehrer, vor dem dortigen jüdischen Museum 4 Menschen erschossen. Für die Sicherheitsbehörden sind solche Fälle ein großes Problem, denn derartige Individualtäter sind kaum dauerhaft und wirkungsvoll zu überwachen.
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BLICKPUNKTE
BAYERISCHE STAATSZEITUNG NR. 12 vom 21. März 2014
DIE FRAGE DER WOCHE Sollen muslimische Frauen im Schuldienst ein Kopftuch tragen dürfen?
Von Abdurrahim Vural
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Almanya İslâm Cemaati Lideri Prof. h.c. Dr. Abdurrahim VURAL:
“İslâm dinini Almanya’da resmi din
statüsüne kavuşturmak istiyorum”
Almanya İslâm Cemaati Lideri Prof. h.c. Dr. Abdurrahim Vural, Almanya’da İslâm dininin resmi din statüsüne kavuşması için yıllardır etkin mücadele veriyor. İslâm din dersinin Alman okullarında okutulmasını da öncülük yapan.....
Reportage (türkisch)
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Eine würdige Ehrung
Wie bereits schon im vergangenen Jahr wird mit dieser Einladung das persönliche Engagement von Prof. h.c. Dr. Abdurrahim Vural gewürdigt.
Seine unermüdliches Wirken für die Ziele in der Integrationspolitik bestehen darin, speziell in der Öffentlichkeitsarbeit migrationspolitische Grundsätze und Entscheidungen darzustellen und über rechtliche Grundlagen zu informieren. Dabei soll die Selbstverständlichkeit des „Miteinander“ von deutschen und nichtdeutschen vermittelt werden.
Berlin, 24.03.2012
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Lehrer unter Islamismus Verdacht
Der Münchener Lehrer Marwan Al – M. darf nicht Beamter werden. Das entschied Ende der letzten Woche das Verwaltungsgericht München. Als Grund führte es an, Marwan Al-M. würde der islamistischen Muslimbruderschaft nahestehen....
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“Verfassungsgericht kippt Regelungen zur Sicherungsverwahrung” Mittwoch 4.Mai 2011 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern diene, sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheide. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung bereits mehrfach beanstandet. |
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Nach Rücknahme der Einbürgerung kein Wiederaufleben des vorherigen
Aufenthaltstitels
Dienstag 26.April 2011
Der frühere
unbefristete Aufenthaltstitel wird mit der Einbürgerung unwirksam und lebt nach deren Rücknahme nicht wieder auf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Niederlassungserlaubnis, die
ein Ausländer vor seiner Einbürgerung als Deutscher besessen hat, lebt nicht wieder auf, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend wegen einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung entzogen
wird. Vielmehr bedarf es der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels.....
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zu Besuchszwecken? – 10/11
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. April
2011
Freitag 15. April 2011
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 13. April 2011 über
die Berufung einer türkischen Staatsangehörigen verhandelt, die ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen möchte, um Familienangehörige zu besuchen. Sie ist der Ansicht, dass die derzeit geltende
Visumspflicht gegen die so genannte Stillhalteklausel im Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 verstößt, das die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Türkei zur Gründung einer
Assoziation geschlossen haben. Diese Klausel verbietet der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1973, für türkische Staatsangehörige neue – d.h. bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestehende -
Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen.......
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Rafael Seligmann schreibt von: "Integrations-Scrabble"
„Mir drängt sich der Vergleich eines Haufens von Scrabble-Steinchen auf. Wir verfügen über alle Buchstaben - wie werden sie zusammengesetzt?“ So beginnt der Publizist, Schriftsteller und Journalist Rafael Seligmann seine Ausführungen in einer Ausgabe.....
„Only Bad News Are Good News“ – Die Presse lebt von schlechten Nachrichten
Viele Menschen lesen eine Tageszeitung, fast alle schauen Fernsehen oder hören Radio. Auch die Internetnutzung hat stark zugenommen. Der Anteil der Personen, die privat täglich oder fast jeden Tag das Internet nutzen, stieg von.....
Die Kritikfähigkeit der Kritiker
Kritik ist eine mit belegbaren und fundierten Argumenten vorgebrachte Stellungnahme. Das Ziel von Kritik ist ein Dialog, in dem die Beteiligten sachliche Argumente und Gegenargumente vorbringen, um zu einer Beurteilung zu gelangen.