Die Kritikfähigkeit der Kritiker
Kritik ist eine mit belegbaren und fundierten Argumenten vorgebrachte Stellungnahme. Das Ziel von Kritik ist ein Dialog, in dem die Beteiligten sachliche Argumente und Gegenargumente vorbringen, um zu einer Beurteilung zu gelangen.
Eine Beleidigung ist eine verletzende Bemerkung oder Kundgabe der Missachtung, um die Gegenseite anzugreifen, zu provozieren und zu diffamieren.
Wenn Personen, die sich selbst „Kritiker“ nennen, die Lebensweise und Lebensauffassung anderer Menschen diffamieren, indem sie unter anderem infrage stellen, dass ihre Lebensweise richtig sei und religiöse Überzeugungen anderer Menschen mit vulgären Ausdrücken versehen, dann üben sie keine Kritik, sondern beleidigen.
Die islamische Religion wird in der heutigen Zeit häufig irgendwie als eine Einheit dargestellt und immer wieder mit Halb- und Unwahrheiten negativ besetzt. Hierbei wird von den sogenannten „Kritikern“, die nicht im Geringsten über ein Fachwissen verfügen, missachtet, dass es den „Islam“ nicht gibt. Dies soll bedeuten, dass im Islam, wie in allen Religionen oder Interessenverbänden auch, verschiedene und pluralistische Strömungen existieren. Genauer können wir an dieser Stelle darauf nicht eingehen, es gibt jedoch eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen von fachkundigen Autoren, die sich mit Pluralismus im Islam befassen. Jedoch wird von den Pseudo-Kennern, die meinen eine Kritik zu üben, jegliche Handlung eines Individuums, die im Namen des Islam geschieht, unzulässig verallgemeinert und allen Muslimen unterstellt, sie würden genau so denken und handeln. Diese Vorwürfe und Unwahrheiten werden von Muslimen als Beleidigung aufgefasst. Muslim/Muslima zu sein, spricht einem Menschen nicht ab, auch als Individuum mit anderen Identitäten (als Familienmitglied, als Arbeitnehmer oder Schüler usw.) zu handeln, und möglicherweise auch Fehler zu begehen. Es ist unverständlich, warum dann gewisse Verfehlungen sofort mit der Religion verbunden werden und der Islam als Ursache für ein bestimmtes Verhalten identifiziert wird. Wenn eine Person, die nicht Muslim ist, die gleichen Verfehlungen begeht, wird das auch auf soziale Verhältnisse und andere Erklärungsfaktoren zurückgeführt.
In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte Behandlung und Beleidigung juristisch zur Wehr zu setzen. Dies ist der Weg, den eine rechtsstaatliche Demokratie vorsieht. Zu beobachten ist jedoch, dass diese „Kritiker“ den Muslimen und dem gesamten Islam vorwerfen, nicht demokratiefähig und demokratiewillig zu sein. Erstaunlicherweise erfolgt zugleich der Vorwurf, die berechtigten juristischen Schritte, die Muslime gegen solche Beleidigungen einleiten, und die ja Ausdruck von Akzeptanz und Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat sind, seien sinnlos und juristisch unnötig und eigentlich eine Unterwanderung der Demokratie. Darüber hinaus wird den Muslimen, die beleidigt werden, aber auch noch Kritikunfähigkeit vorgeworfen.
Die Frage wäre hier, ob die sogenannten „Kritiker“ verlangen, dass Muslime auch solche Beleidigungen aushalten müssen? Ist das die Demokratie, die sich die sogenannten „Kritiker“ wünschen? Selbst wenn die „Kritiker“ die Riten und Überzeugungen der islamischen Religion für sich selbst ablehnen – was ihr gutes Recht ist – muss dies nicht in einer beleidigenden Art und Weise geschehen und es kann nicht verurteilt werden, wenn die rechtsstaatlichen Mittel der Demokratie durch Muslime genutzt werden.
Toleranz bedeutet, auch andere Auffassungen und Lebensweisen zu akzeptieren, und sie nicht zu verurteilen, nur weil sie eigenen Vorstellungen nicht entsprechen. Andernfalls wäre jegliche Individualität in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht möglich und die Grundlage unserer Demokratie negiert!