Prof. h.c. Dr. jur. Vural: Das alles hat der deutsche Staat geplant Interview mit dem türk. Sender Haber 7 Prof. Dr. Abdurrahim Vural, der sich aufgrund seiner Tätigkeiten in Deutschland einen Namen gemacht hat, und der viel Kummer und Leid mit der deutschen Justiz durchmachen musste, brach sein Schweigen gegenüber Ünal Tanik, dem Sendeleiter von Haber 7. Prof. Dr. Vural beschuldigte Deutschland, eine „Bananenrepublik“ zu sein. Der Name Prof. Dr. Abdurrahim Vural ist der türkischen Öffentlichkeit bestens bekannt. Prof. Dr. Vural, der sich für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts an den Schulen eingesetzt und eine führende Rolle beim Thema, die Islamische Religionsgemeinschaft hinsichtlich ihres Status mit den Kirchen gleichzusetzen, übernommen hat, geriet anschließend ins Fadenkreuz der deutschen Regierung. Prof. Dr. Vural lebt seit Jahren in Deutschland und ist deutscher Staatsbürger. Er hatte den Vorsitz der Islamischen Religionsgemeinschaft in Deutschland inne. Er wurde bekannt als jemand, der für das Recht des islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen eintritt. In diesem Zusammenhang ist der Name Prof. Dr. Abdurrahim Vural auch der deutschen Öffentlichkeit sehr gut bekannt. Aus verschiedenen Gründen wurden Verfahren gegen ihn eröffnet und er wurde inhaftiert. Vor Gericht wurden für ihn Haftstrafen von insgesamt 15 Jahren gefordert und die Richter erklärten ihm, dass gegen ihn über 100 Verfahren anhängig seien. Letztendlich wurde er auf freien Fuß gesetzt und zurzeit arbeitet er an einem Buch, in dem all seine Erlebnisse geschildert werden sollen. Jetzt lüftet er mittels Haber 7 erstmals den Vorhang und lässt die Öffentlichkeit an den Kämpfen, die er seit 1990 bis zum heutigen Tag führt, sowie an den Hintergründen seiner Erlebnisse teilhaben. Um Ihnen die Tatsachen über diese Themen aus erster Hand darbieten zu können, haben wir mit Prof. Dr. Abdurrahim Vural eine ausführliche Reportage gemacht.
Prof. Dr. Vural: Ja. Ich war lange Zeit als Mitglied und Präsident des Vorstands der Islamischen Religionsgemeinschaft und gleichzeitig als Generaldirektor des Islam Vakfi und der Islamischen Föderation tätig und habe historische Erfolge mit gezeichnet. Selbstverständlich wurden meine Errungenschaften nicht von jedem mit Applaus aufgenommen. Ganz im Gegenteil nahm die Zahl derjenigen, die mich aufhalten und mir den Weg versperren wollten zu. Und diese Leute begannen vor ungefähr zehn Jahren Druck auf die Zentrale von Milli Görüs in Köln auszuüben, mit dem Ziel, mich abzusetzen. Und die waren es auch, die denselben Druck auf die Berliner Regionalleiter ausübten.
Prof. Dr. Vural: Der deutsche Staat und gegen den Islam gerichtete internationale Kräfte.
Prof. Dr. Vural: Ich habe dafür gesorgt, dass die Islamische Föderation vom Bundesverwaltungsgericht als Religionsgemeinschaft amtlich anerkannt wurde, und außerdem habe ich im Jahre 2000 das Recht auf die Möglichkeit der Erteilung islamischen Religionsunterrichts ohne Kontrolle des Staates an allen deutschen Schulen durchgesetzt. Das war eine historische Errungenschaft. Bis zu jenem Tag, und auch heute noch, konnte keine [andere] islamische Vereinigung oder Institution in Deutschland dieses Recht für sich in Anspruch nehmen. Im Anschluss an dieses Ereignis begann man in Deutschland über den Islam zu sprechen und es drang ins Bewusstsein, dass auch die Muslime ein Teil von Deutschland sind. Später klagte ich an sämtlichen Landgerichten, damit die Islamische Gemeinschaft im Unterschied zu den anderen Vereinigungen ihre im Jahre 1990 als eine „religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erworbenen Rechte in Anspruch nehmen konnte. Diese Prozesse haben ein großes Echo ausgelöst. Den deutschen Staat versetzten all diese Tätigkeiten in Unruhe.
Prof. Dr. Vural: Da für mich die Islamische Religionsgemeinschaft hinsichtlich des Wohls und der Zukunft ihrer Mitgliedsvereine eine große Bedeutung innehat und ich gleichzeitig den Freunden in der Berliner Regionalleitung keine Unannehmlichkeiten bereiten wollte, bin ich ohne zu zögern aus dem Vorstand des Islam Vakfi und der Islamischen Föderation ausgeschieden.
Prof. Dr. Vural: Als Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft habe ich meine sonstigen Aufgaben fortgeführt. Aber nach einiger Zeit wurde es nicht mehr als ausreichend angesehen, dass ich von meinen öffentlichen Ämtern zurückgetreten war. Diesmal wurde damit begonnen, Druck auszuüben, damit ich meine übrigen Ämter auch niederlege. Daraufhin habe ich damit begonnen, auch von meiner Unterschriftsvollmacht im Namen des Islam Vakfi und der Islamischen Föderation keinen Gebrauch mehr zu machen. Für mich war nicht der Posten oder das Amt das Wichtigste, sondern dass die Arbeit der Religionsgemeinschaft weiterläuft. Aber trotz alledem bestand man darauf, dass ich auch meine sonstigen Ämter niederlegte. Man wollte alle Arten von öffentlichen Beziehungen zwischen mir und der Islamischen Religionsgemeinschaft und ihrer Mitgliedsvereine sowie unsere über viele Jahre entstandene emotionale Bindung zerstören. Doch dies wollten weder die Freunde innerhalb der Islamischen Religionsgemeinschaft noch ich. Als man der Unterstützung, die mir aus dem Inneren der Islamischen Religionsgemeinschaft zuteil wurde, gewahr wurde, ging man noch weiter und drohte damit, die Islamische Religionsgemeinschaft zu schließen.
Prof. Dr. Vural: Ja, das war der wichtigste Grund. Die Islamische Religionsgemeinschaft als religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen, bedeutet, zu akzeptieren, dass sie dieselben Rechte wie die Kirchen bekommt. Um die Rechte, die die Islamische Religionsgemeinschaft als religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt bekommen hatte, nicht umzusetzen, bedrohte man Milli Görüs, indem man sagte: „Wenn Ihr die Islamische Religionsgemeinschaft nicht dicht macht, dann machen wir Euch dicht“. DIE ISLAMISCHE RELIGIONSGEMEINSCHAFT ERLANGTE DENSELBEN STATUS WIE DIE KIRCHEN
Prof. Dr. Vural: Ja. Der Umstand der Erlangung des Rechts der Islamischen Religionsgemeinschaft ebenso wie die Kirchen eine religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein, geht auf die Wiedervereinigung zwischen Ost- und Westdeutschland, also auf das Jahr 1990 zurück. Ein palästinensischer Geschäftsmann, der gute Beziehungen zur ostdeutschen Regierung hat, bringt ca. 100 Personen zusammen und gründet die Islamische Religionsgemeinschaft. Und die Struktur dieser Gemeinschaft akkreditiert der ostdeutsche Staat vor der Wiedervereinigung mit Westdeutschland als, seiner Ansicht nach, religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts – die denselben Status und dieselben Befugnisse wie die Kirchen innehat - , d.h. erkennt sie an. Mit der Anerkennung dieses Rechts erhält sie eine Unterstützung von 40 Millionen DM.
Prof. Dr. Vural: Nach der Wiedervereinigung übernehmen unsere Freunde die Leitung der Islamischen Religionsgemeinschaft. Und einige Zeit später werde ich aufgrund unzähliger Bitten und einstimmig zu ihrem Präsidenten gemacht. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde dieses Anrecht der Islamischen Religionsgemeinschaft auf keine Tagesordnung gesetzt. Unmittelbar nachdem ich mein Amt übernommen hatte, führte ich Unterredungen mit dem damaligen ostdeutschen Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere und mit sehr wichtigen Verfassungsrechtlern. Ich habe recherchiert, ob der religiöse Körperschaftsstatus der Islamischen Religionsgemeinschaft, den diese in Ostdeutschland erlangt hatte, nach der Wiedervereinigung auch für Westdeutschland gültig ist. Es stellte sich heraus, dass die Vereinbarung, die mit der ostdeutschen Regierung getroffen worden war, auch nach der Wiedervereinigung gültig und für alle deutschen Bundesländer bindend ist. Es wurden Sachverständigengutachten erstellt und Verfahren eingeleitet. Gestützt auf dieses Urteil habe ich gefordert, dass die im Status einer religiösen Körperschaft des öffentlichen Rechts befindliche Islamische Religionsgemeinschaft mit jeder einzelnen Landesregierung Staatsverträge schließt. Kurz gesagt: ich kämpfe dafür, dass die Möglichkeiten, die der Staat den Kirchen zugesteht, auf der Grundlage der geschlossenen Verträge auch der Islamischen Religionsgemeinschaft zugestanden werden, was bedeutet, dass die Rechte, die damals zuerkannt wurden, jetzt umgesetzt werden. Das bedeutet für den deutschen Staat, dass er für die Muslime nicht Millionen sondern Milliarden ausgeben müsste. Mit den Steuern, die die Kirchen in Deutschland von ihren Mitgliedern erheben, können sie gerade mal 70% der Gehälter ihrer Geistlichen decken. Sämtliche verbleibenden Dienstleistungen, wie z.B. Universitäten, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten usw. werden vom Staat finanziert. ES HIESS: „PROF. DR. VURAL WIRD DAS SCHAFFEN“, ABER DEUTSCHLAND IST DARAUF NICHT VORBEREITET
Prof. Dr. Vural: Meine Initiativen nahmen in der damaligen Presse einen breiten Raum ein. Eine Reihe von Zeitungen, besonders der Tagesspiegel, eine der führenden und seriösesten Zeitungen Deutschlands verfasste Schlagzeilen wie: „Diesen Mann hat das Land Berlin vorher nicht ernst genommen“, „Schließlich nahm das Land Berlin den berühmtesten Rechtsprofessor Deutschlands als Anwalt. Es konnte diesen Mann nicht aufhalten“, „Prof. Dr. Vural, der das Recht auf islamischen Religionsunterricht an den Schulen durchgesetzt hat, setzt die Islamische Religionsgemeinschaft den Kirchen gleich“. Neben diesen Schlagzeilen wurden auch Warnungen laut, wie z.B.: „Prof. Dr. Vural wird das schaffen, aber Deutschland ist nicht darauf vorbereitet, Milliarden zu transferieren.“ Als all diese Meldungen durch die Presse gingen, appellierten meine engen Freunde an mich, besser aufzupassen und warnten mich davor, noch sehr viel weiter zu gehen. Aber ich war zu dieser Zeit noch davon überzeugt, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei und setzte meinen Kampf mit all meiner Kraft fort. Die Zeit, in der die Freunde in der Berliner Region mit den Schließungsdrohungen konfrontiert wurden, war genau jene Zeit. Und ich verzichtete damals nicht auf meinen Rechtsstreit. Und zu den Freunden, die zögerten, sagte ich: „Bleibt ehrenhaft und standhaft. Wir sind schließlich bemüht, etwas zum Gotteslohn zu tun. Lasst uns nicht unsere Haltung verlieren. Schaut, ich habe auf diesem Wege sogar meine öffentlichen Ämter niedergelegt. Wenn wir dieses Recht, das die Islamische Religionsgemeinschaft erworben hat, jetzt nicht erlangen, werden wir es in den nächsten 50 Jahren nicht erlangen können.“ Aufgrund dieser, meiner Beharrlichkeit ist der auf die Zentrale von Milli Görüs und der von dort aus auch auf die Berliner Region ausgeübte Druck, die Islamische Religionsgemeinschaft zu schließen, noch mehr gewachsen. Ich habe jedoch nur gesagt: „Ich werde keine Schließung vornehmen lassen.“ Auf meinen Widerstand gegen die Schließung hin, wurde gesagt, dass man die Freunde aus der Berliner Regionalleitung von Milli Görüs ihrer Ämter entheben werde. Diesmal sagten meine Freunde, die jahrelang mit mir gemeinsam für dieselben Ziele gekämpft hatten, dass sie gegen einen Schließungsbeschluss, bei dem sie befürchten müssten, dass an ihren eigenen Stühlen gesägt werden würde, keinen Widerstand würden leisten können und sie zogen ihre Posten der Ehrenhaftigkeit vor. Daraufhin erwiderte ich lediglich: „Das heißt also, dass Ihr seit 20-25 Jahren ein Spiel mit mir spielt. Ihr habt die Worte Allah, Prophet und Fürsorge nur benutzt, um das Volk zu täuschen. Eure Posten scheinen Euch wichtiger zu sein. Ich schließe die Islamische Religionsgemeinschaft nicht. Schließt Ihr sie doch, wenn Ihr stark genug dazu seid.“ Die Einstellung der Tätigkeiten der Islamischen Religionsgemeinschaft oder sogar das Schließen derselben hatte zum Ziel, mich schwächen zu können. Menschen, die ich in dieser Gesellschaft 25 Jahre lang zu meinen Freunden gezählt hatte, gingen eine Zusammenarbeit mit der Gegenseite ein, aus Angst, ihre Posten zu verlieren, und beschuldigten mich, indem sie tausendundeine Verleumdung verfassten und Szenarien entwarfen, wie sie der größte Satan nicht besser hätte machen können. Nun waren wir auf gegensätzlichen Wegen. Um mich aus dem Weg räumen zu können, war es aus ihrer Sicht unbedingt erforderlich, mich verhaften zu lassen, da es außer mir niemanden gab, der wusste, was die Religionskaufleute in der Hauptzentrale so alles trieben. Z.B. wusste ich sehr genau, wohin die Gelder wie Jahresalmosen, Ramadanspenden und Schenkungen usw., die von der Gemeinde gesammelt wurden, gingen. MEINE FREUNDE HABEN MICH VERHAFTEN LASSEN
Prof. Dr. Vural: Natürlich. Damit ein Haftbefehl erlassen wird, geht man zunächst zur Staatsanwaltschaft. Wenn der Staatsanwalt sagt, „Diese Angelegenheit geht über [meine Kompetenzen] hinaus.“, dann geht man diesmal zur Oberstaatsanwaltschaft. Die Kammer teilt mit, dass sie nichts wird machen können und die Angelegenheit wird an den Generalstaatsanwalt des Oberlandesgerichts weitergeleitet. Der Generalstaatsanwalt des Oberlandesgerichts erstattet dem Berliner Justizsenator Bericht. Daraufhin kommen der Innensenator, der Justizsenator und der Bundesnachrichtendienst zusammen. Sie besprechen, was sie tun können. Als ich dann im Ergebnis dieser Unterredungen verhaftet wurde, fragt man sich doch, ob Politiker hinter den Staatsanwälten und den Richtern stehen. Diese Institutionen versprechen den Staatsanwälten und den Richtern, dass sie ihnen jegliche Art von politischer Unterstützung zuteil werden lassen. Nachdem durch diese Zusammenarbeit von Politik und Justiz aufgrund der geführten Unterredungen Einvernehmen erzielt worden war, wurde mir die Begründung vorgelegt. Diese enthielt die Anschuldigungen, die die hundert Arten von Verleumdungen beinhalteten, die Menschen, mit denen ich 20 Jahre lang befreundet war und die ihre Ehrenhaftigkeit für fünf Pfennig zugunsten eines Postens verschachert hatten, abgegeben hatten, und ich wurde festgenommen. Die Protokolle dieser Unterredungen liegen mir jetzt vor.
Prof. Dr. Vural: Ich bin innerhalb der Berliner Religionsgemeinschaft sowohl aufgrund meiner Erfolge als auch aufgrund der Tatsache, dass ich innerhalb dieser Gemeinschaft auf-gewachsen bin und viel Arbeitskraft in die Islamische Religionsgemeinschaft und die Vereine investiert habe, sehr beliebt. Aus diesem Grund erfuhr mein Status innerhalb der Gemeinschaft, obwohl ich meine öffentlichen Ämter niedergelegt hatte, keinerlei Einbußen. Man inhaftierte mich, um mich aus dem Weg zu räumen, meine Tätigkeiten zu unterbinden und dabei noch die Unterstützung, die ich hatte, zu beseitigen. Als ich jedoch aufgrund der verlautbarten Denunziationen inhaftiert wurde, riss mich dies aus der Gesellschaft heraus. Mein Ansehen innerhalb der Gemeinschaft sollte zerstört werden. Das Hauptziel bestand darin, mich durch die Entziehung all meiner Befugnisse, der Beseitigung meiner Unterstützung und der Zerstörung meines Ansehens aus dem Weg zu räumen. ICH WURDE BESCHULDIGT, GELDER AUF MEIN EIGENES KONTO TRANSFERIERT ZU HABEN
Prof. Dr. Vural: Sie behaupteten: „Prof. Dr. Vural hat 1,8 Millionen Euro des Islam Vakfi auf sein eigenes Konto transferiert.“ Wir hatten als Islam Vakfi eine Reihe von Projekten durchgeführt. Als die Schließung der Stiftung auf die Tagesordnung kam, wurden die Konten gesperrt. Damit die 1,8 Millionen Euro, die wir vom Staat für -einige Zeit zuvor bewilligte Projekte- erhalten hatten, den Projektarbeiten nicht verlustig gingen, waren sie auf Beschluss des Stiftungsvorstands, und ich betone: auf Beschluss des Stiftungsvorstands, auf ein auf meinen Namen eingerichtetes Treuhänderkonto transferiert worden. Die im Verlauf der Projekte anfallenden Zahlungen wurden von dort vorgenommen.
Prof. Dr. Vural: Es handelte sich um fast zwanzig Projekte, die des Islam Vakfi im Bereich der Integration durchführte und die die Themen Frauen, ältere
Menschen, Jugendliche und Studenten beinhalteten. In diesen Projekten arbeiteten genau die Freunde mit, die mich zu denunzieren versuchten. D.h. ihren Lebensunterhalt sicherte ich durch die Projekte,
in die ich meine Arbeitskraft steckte. Der Vorsitzende von Milli Görüs war ein Angestellter, den ich für 6.500,00 Euro in einem Projekt beschäftigte. Und dieser Mann beschuldigt mich, mit dem Ziel,
seinen Posten nicht zu verlieren.
Prof. Dr. Vural: Die Anschuldigungen wurden am 16. Dezember 2006 erhoben. Ich wurde jedoch erst am 8. März 2007 verhaftet. Innerhalb dieses Zeitraums fanden die von mir zuvor bereits erwähnten Unterredungen bezüglich der Zusammenarbeit der Politiker mit den Juristen statt, die zum Ziel hatten, mich aus dem Weg zu räumen. Nach deutschem Recht wird eine Inhaftierung durch die Polizei nur bei Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr vorgenommen. Ich wurde jedoch inhaftiert, obwohl ich einen bekannten Namen habe, obwohl ich deutscher Staatsbürger bin, eine Familie und einen festen Arbeitsplatz habe, d.h. bekannt war, dass bei mir keine Fluchtgefahr besteht. Von angestellten Anwälten, die ich von außerhalb [vermutlich in den diversen Organisationen; Anm. d. Übers.] bei mir beschäftigt habe, und von einem Anwalt, der ein sehr naher Verwandter von mir ist und aus demselben Dorf stammt, dem ich das Studium ermöglicht und ein Stipendium verschafft habe, wurden gegen hohe Geldbeträge unter Eid abgegebene Erklärungen in der Art eingeholt, wie: „Prof. Dr. Vural hat uns gesagt, dass er sich vor dem Gefängnis fürchtet und deshalb flüchten wird.“ Außerdem „Alle Akten unseres Vereins liegen bei ihm. Wir verfügen über keinerlei Unterlagen.“ „Wenn er nicht festgenommen wird, wird er sämtliche Unterlagen vernichten und flüchten.“ Das bedeutet, diese Leute haben nicht einen Funken von Gottesfurcht und Glauben in sich. Ihre Absicht ist es, durch Zerstörung meines Ansehens in der Öffentlichkeit, meine Vertrauenswürdigkeit zu beschädigen und zu verhindern, dass ihre eigenen Schändlichkeiten an die Öffentlichkeit kommen. Das bedeutet, dass diese Leute aus diesem Grund alles ruhmreich aufzählen. Diese verfassten Lügen wurden vor Gericht als Begründung benutzt, um mich zu inhaftieren und im Gefängnis festzuhalten. Aber ich habe mir diese Leute einzeln vorgenommen und Stück für Stück erfahren, was sie insgeheim im Schilde führen. Als diese Leute, die mich jetzt hinter meinem Rücken unter Beschuss nehmen, feststellten, dass nun alles ans Tageslicht kommt, setzten sie ihre bestätigenden Unterschriften ritterlich und unter notarieller Aufsicht unter die Verleumdungen, denen ich ausgesetzt war. Sie hatten keine andere Wahl, da sie es waren, die die Justiz auf diese falsche Fährte gebracht hatten. ES IST UNGLAUBLICH, ABER DER RICHTER LEHNTE SICH SELBST AB Im Falle einer Festnahme müssen Sie dem Gesetz nach bei einer Inhaftierung innerhalb von 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Als ich dem Richter vorgeführt wurde, boten wir an, mich gegen eine Kaution in Höhe von 50.000 Euro freizulassen. Der Richter lehnte meinen Antrag ab, mich gegen Kaution freizulassen. Daraufhin wurde ich in eine Haftanstalt gebracht. Sie haben das Recht, gegen einen Haftantrag innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie diesen Antrag stellen, muss Ihr Inhaftierungsbeschluss einer erneuten Prüfung unterzogen werden. 16 Tage später gingen wir zur Verhandlung, und der Richter fing an, meine ihn betreffenden Initiativen aufzuzählen. Er sagte: „Prof. Dr. Vural hat an jenem Datum mich betreffende Beschuldigungen erhoben. An jenem Datum hat er mir gegenüber diese Beschuldigung erhoben, an jenem Datum hat er mir vorgeworfen, das Recht mit Füßen zu treten. Ich glaube nicht, dass ich in diesem Prozess unparteiisch bleiben würde.“ Mit diesen Worten trat er von dem Prozess zurück. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es durchaus vorkommt, dass ein Beschuldigter beantragt, einen Richter vom Verfahren auszuschließen, aber, dass ein Richter selbst mit der Begründung, er würde nicht unparteiisch bleiben können, selbst zurücktritt, d.h. sich selbst ablehnt, ist kein gewöhnlicher Vorgang, ja sogar ein nie da gewesener. Meine 17 Anwälte sagten mir, dass sie so etwas während ihres gesamten Berufslebens noch nie erlebt hätten, und es handelt sich hier um die vorderste Garde von Anwälten in Deutschland. Bleibt noch zu erwähnen, dass dieses oberste Richtergremium an diesem Obersten Gerichtshof die Rücktrittsbegründung des Richters bestätigte, indem es sagte: „Die Selbstablehnung ist angemessen, aufgrund der feindseligen Beziehungen, die in der Vergangenheit zwischen dem Richter und Prof. Dr. Vural bestanden sowie aufgrund der Anschuldigungen, die Prof. Dr. Vural und der Richter bis heute gegeneinander vorbringen.“ Stellen Sie sich mal vor, der Richter, der meine Inhaftierung beschlossen hat, sagt genau am letzten Tag der zweiten Woche, dass er nicht würde unparteiisch bleiben können und tritt vom Prozess zurück. Dadurch, dass er das nicht innerhalb der zwei Wochen, sondern genau am letzten Tag macht, sorgt er dafür, dass mir bis zu einem späteren Prozess vier Wochen verloren gehen. Ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen: Dieser Richter kennt mich seit 10 Jahren und unsere Beziehung hatte tatsächlich ein feindseliges Niveau erreicht. Aber dieser Richter trat nicht vom Prozess zurück, als er meine Inhaftierung beschloss. Erst lässt er mich ins Gefängnis wandern, dann lässt er mich nicht frei, als ich ihm innerhalb von 24 Stunden vorgeführt werde, und tritt dabei aber immer noch nicht vom Prozess zurück. Aber 16 Tage später lehnt er sich in der Verhandlung selbst ab. DEUTSCHLAND IST VOM RECHTSSTAAT ZU EINER BANANENREPUBLIK GEWORDEN Dies zeigt deutlich, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist, sondern eine Bananenrepublik geworden ist. Meine Anwälte griffen den Richter mit deutlichen Worten an, indem sie ihn fragten: „Wenn Sie ohnehin nicht unparteiisch sind, warum sind Sie dann beim Erlass des Inhaftierungsbeschlusses nicht befangen gewesen?“. Der Richter erklärte: „Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen, da ich, wenn ich auf diese Frage antworten würde, ich mich selbst belasten könnte.“
Prof. Dr. Vural: Es dauerte eine lange Zeit von 4 Wochen, bis ein neuer Richter kam. In der 6. Woche meiner Inhaftierung erließ der neue Richter den Beschluss, dass ich unschuldig sei, dass die Behauptungen kompletter Unsinn seien und dass die Fluchtgefahr ein Märchen sei. Er fasste den Beschluss, meine Freilassung anzuordnen. Dabei beschuldigte dieser Richter die Staatsanwälte öffentlich der Rechtsbeugung. Er beschuldigte sie derart, dass die Staatsanwälte die Verhandlung vorzeitig verließen, um sich nicht länger den heftigen Vorwürfen des Richters auszusetzen. Unter der Auflage, jeweils an einem Tag pro Woche bei der Polizei meine Unterschrift zu leisten, wurde ich am Mittwoch, dem 25. April 2007, frei gelassen. Hierbei handelt es sich um ein rechtlich notwendiges Prozedere. Als ich mich am Freitag, dem 27. April, um 18:00 Uhr zum ersten Mal wegen dieser Unterschrift zur Polizei begab, wurde ich dort sofort von Polizisten umringt und man nahm mich erneut fest. VON MORGENS BIS ABENDS SICH ÄNDERNDE GERICHTSBESCHLÜSSE
Prof. Dr. Vural: Von meinem Freilassungsbeschluss setzten die Staatsanwälte sofort den Justizsenator in Kenntnis. Dann wurden hinter verschlossenen Türen Sitzungen abgehalten und es hieß jetzt, dieser Mann lässt uns zum allgemeinen Gespött werden, und sie stellten irgendwie erneut einen Inhaftierungsbeschluss aus. Stellen Sie sich vor, ohne dass meinen Anwälten auch nur irgendetwas gesagt wurde, d.h. ohne dass wir uns verteidigen konnten, versammelt sich das Gericht innerhalb von zwei Tagen. Die absurde Begründung, die der Staatsanwalt zu dem Freilassungsbeschluss verfasst hatte, wird, ohne auch nur die Akten einzusehen, vom Gericht bestätigt und es wird der Beschluss gefasst, mich erneut festzunehmen. D.h. die Richter an diesem Obersten Gerichtshof geben dem Einspruch des Staatsanwalts, ohne die Akten zu prüfen, statt, indem sie einen Satz zur Begründung verfassen. Die Akten befanden sich nämlich bei der Polizei, weil die Untersuchungen damals noch andauerten. Aus diesem Grund war ich am folgenden Tag, ohne zu verstehen, was los war, wieder in Haft. Der Kopf meiner Anwälte war Nicolas Becker, einer der berühmtesten Anwälte Deutschlands. Während die anderen Anwälte, um meine Freilassung zu erreichen, Plädoyers verfassten wie: „Es besteht keine Fluchtgefahr. Seine Familie befindet sich hier. Sein Arbeitsplatz ist hier. Er ist eine Person des öffentlichen Lebens.“, stand mein Anwalt Becker diesen Aktivitäten kritisch gegenüber. Ärgerlich sagte er: „Macht doch nicht so einen Blödsinn! Der Mann wird doch nicht aufgrund bestehender Fluchtgefahr inhaftiert. Habt ihr das immer noch nicht verstanden? Er wird aus politischen Gründen inhaftiert, um ihn gesellschaftlich zu diskreditieren.“ Den anderen Anwälten wird aufgrund dieser Klarstellung die Situation deutlich. Weil auch sie, ebenso wie ich, bis zu jenem Zeitpunkt davon überzeugt waren, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist. RICHTER: ICH WÜRDE DICH GERNE FREILASSEN, ABER... Da der Tag nach meiner Festnahme ein Samstag und damit Wochenende war, sollte ich einem Richter bei einem am Wochenende diensthabenden Gericht vorgeführt werden. Ich erkundigte mich bei meinen Anwälten, wer der Richter sei, der die Verhandlung führen würde. Sie sagten mir, dass es sich bei dem Richter um denjenigen handele, der mich vor zwei Tagen freigelassen hätte. Als ich das hörte, freute ich mich, weil ich davon ausging, dass ich wieder freigelassen werden würde. Meine Anwälte sagten, dass der Richter, als sie ihn gefragt hätten, warum ich wieder verhaftet worden sei, gesagt habe: „Das ist eine große Schweinerei.“ Das Wort „Schweinerei“ ist bei den Deutschen ein sehr übles Schimpfwort. Am Ende der Verhandlung sagte der Richter: „Ich würde Sie wirklich gerne wieder freilassen, aber wie es aussieht, kann ich das nicht.“ Und zu meinem Anwalt Becker sagte er: „Sehr geehrter Herr Becker, gehen Sie und erhöhen Sie die Kautionssumme und holen Sie den Mann hier raus!“ Ich wurde wieder ins Gefängnis gesteckt. Becker kam im Anschluss an seine Unterredungen Anfang der Woche zu mir und sagte: „Leider sieht es so aus, als sei es nicht möglich, dass du rauskommst. Ich habe mit den Richtern und mit den Staatsanwälten verhandelt. Sie sind alle wie Marionetten. Die Angelegenheit wird von ganz oben gesteuert. Auch der Satz des Richters: „Ich würde Sie wirklich gerne freilassen, aber wie es aussieht, kann ich das nicht.“, macht die ganze Situation sehr deutlich.
Prof. Dr. Vural: Kurze Zeit nach meiner erneuten Inhaftierung eröffnen der Richter und die Staatsanwälte meinen Anwälten: „Außer diesem Prozess gibt es noch 100 diverse andere Verfahren.“
Prof. Dr. Vural: Ja, Sie haben sich nicht verhört. Sie sagten, es seien noch 100 Verfahren gegen mich eingeleitet worden. Zuerst nahm ich das gar nicht ernst. Ich schickte jeden einzelnen meiner Anwälte hin, um sich zu erkundigen, ob das wahr war. Alle sprachen getrennt voneinander mit den Staatsanwälten und den Richtern und sagten: „Es stimmt.“ Am Ende glaubte ich es auch. Ich und meine Anwälte verstanden erst sehr viel später, was sie durch diese Aussage beabsichtigten. Kurz darauf sagten die Staatsanwälte und Richter zu meinem Anwalt, wenn ich mich zu dem, was ich nicht getan hätte, schuldig bekennen würde, würden von den 100 Verfahren 100 eingestellt und ich würde mit einer Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten davonkommen. Wenn ich jedoch darauf warten würde, bis die 100 Verfahren abgeschlossen wären, könne es möglich sein, dass mich eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren erwarten würde. ICH BESCHLOSS, EIN GESTÄNDNIS ABZULEGEN Ich wurde aufgrund der schweren Beschuldigungen unschuldig eingebuchtet. Dies war die größte Katastrophe, die ich je in meinem Leben erfahren habe. In jenem Moment hatte ich nichts anderes mehr im Blick, als hier rauszukommen. Selbst wenn es ein Geständnis sein müsste! Mit der Vorstellung, mich draußen selbst entlasten zu können, beschloss ich das Geständnis abzulegen. Die Aussage, dass die 100 Verfahren eingestellt würden, war der Hauptgrund, der mich dazu brachte, das Geständnis abzulegen. Ich sagte zu meinen Anwälten: „Ich habe gesagt, dass ich mich schuldig bekennen werde. Wenn es sein muss, werde ich auch sagen, „Ich bin ein Serienkiller“. Hauptsache ich komme aus dieser Hölle hier raus.“ Jeder der 17 Anwälte sagte einzeln zu mir: „Bring dich nicht in Teufels Küche! Mit diesem Geständnis akzeptierst du alles. Es gibt dann kein Zurück mehr.“ Ich sagte ihnen, dass ich im Recht sei und dass ich das draußen beweisen würde. Deshalb würde ich mich zu nicht begangenen Taten schuldig bekennen und dann, sobald ich draußen wäre, dieses Geständnis widerrufen. Daraufhin legten 16 meiner Anwälte aus taktischen Gründen ihr Mandat nieder. Da ich das Geständnis unter Druck abgelegt hatte, waren meine Anwälte von der Idee, es draußen zu widerrufen, sehr angetan. Sie sagten, da wir als Anwälte dieses Geständnis widerrufen werden, „Geh du mit nur einem Anwalt in die Verhandlung!“ Sie sagten, hinterher solle nicht der Eindruck entstehen, wir hätten als Anwälte das Gericht getäuscht. Plötzlich verschwanden 16 Anwälte aus dem Verfahren, und ich blieb nur mit meiner Anwältin Sabine Schrap zurück.
Prof. Dr. Vural: Leider war es nicht so einfach. Die Richter sagten: „Wir wollen nicht, dass er rauskommt.“ Und als Begründung gaben sie an: „Er kann das Geständnis, das er hier abgelegt hat, sobald er draußen ist, widerrufen. Ich dachte in jenem Moment, die Richter hätten meine Gedanken gelesen. Meine Anwältin Sabine Schrap kehrte daraufhin zur Rechtsbeugung zurück und sagte zu den Richtern: „Sie beugen das Recht. Erst halten Sie meinen Mandanten unter dem Verdacht der Fluchtgefahr hier fest und jetzt sagen Sie, er würde sein Geständnis draußen widerrufen. Damit gestehen Sie offen ein, dass die Fluchtgefahr nicht besteht, ganz im Gegenteil, dass er hier bleiben muss, weil er sein Geständnis widerrufen könnte.“ EINER MEINER ANWÄLTE HAT MICH DENUNZIERT Die Richter verhielten sich nur wie Marionetten. Später erfuhren wir, dass die Richter durchaus nicht meine Gedanken lesen konnten, sondern dass einer meiner 16 Anwälte per Handy den Vorsitzenden Richter angerufen und zu diesem gesagt hatte: „Prof. Dr. Vural wird das Geständnis nur ablegen, um rauszukommen, und sobald er draußen ist, wird er es widerrufen.“ Obwohl ich meine Schuld in diesem Verfahren eingestanden hatte, eröffnete das Richtergremium das Hauptverfahren, mit der Begründung, dass ich nach meiner Freilassung mein Geständnis würde widerrufen können. Und diesmal sollte ich das Hauptverfahren abwarten. Während der Zeit meiner Inhaftierung kamen viele Angebote von wohlhabenden muslimischen Geschäftsleuten oder von diversen islamischen Organisationen, mir materielle Unterstützung zukommen zu lassen. Wir machten uns also auf und stellten zuerst einen Antrag auf 50.000 Euro, dann 100.000 Euro Kaution. Als dies abgewiesen wurde, stieg automatisch auch die Unterstützung von außen. Später boten wir 4 Millionen und, als auch dies abgelehnt worden war, exakt 50 Millionen Euro Kaution. Leider ließ man mich weder mit dem abgelegten Geständnis noch gegen eine millionenschwere Kaution raus. All meine Auswege wurden ohne Begründung durch Ablehnungen versperrt.
Prof. Dr. Vural: Natürlich. Allem voran wurden Untersuchungen darüber angestellt, ob die 1,8 Millionen Euro für die Projekte des Islam Vakfi auf mein eigenes privates Konto transferiert worden waren. Diese Untersuchung ergab, dass von dem betreffenden Geld, abgesehen von 190.000 Euro, der gesamte Betrag seinem korrekten Ziel zugeführt worden war. Nur der Teil in Höhe von 190.000 Euro war nicht verwendet worden. Und es stellte sich heraus, dass dieses Geld nicht zurückgezahlt worden war, zu dem Zweck, einen Schaden des Islam Vakfi zu decken, der ihm wegen eines abgelehnten Projekts entstanden war. Bei denjenigen, die das Geld nicht gezahlt haben, handelt es sich allerdings um eben die, die mich zugunsten ihrer Positionen mit ihren Lügen beschuldigten.
Prof. Dr. Vural: Wir hatten 8 Verhandlungen und Gegenstand dieser Verhandlungen waren die von mir zuvor bereits erwähnten 190.000 Euro. Im Zusammenhang mit dieser Ziffer ließ man mich für jeden Punkt einzelne Geständnisse unterschreiben, ein Gesamtgeständnis wurde nicht akzeptiert. Es gab Punkte, wie: „Hast du mit dieser Angelegenheiten nur zu schaffen gehabt, um zu betrügen und zu hintergehen?“ Und ich musste all das mit „Ja“ beantworten. „Hast du dieses Formular mit dem Vorsatz des Betrugs ausgefüllt?“ Es gab nur ein „Ja“. Im Laufe von 8 Verhandlungen ließ man mich in jedem Punkt einzelne Geständnisse unterschreiben. Zur 9. Verhandlung wurden Zeugen geladen, die mein Geständnis bestätigen sollten. So wie es aussah, sollte ich in der 10. Verhandlung freigelassen werden. Als Zeugen hatte man zwei mit mir verfeindete Personen aus dem Bundesland Berlin ausgewählt. Diese Zeugen sprachen jedoch derart positiv über mich und waren untereinander so einig, als ob ich sie dafür bestochen hätte, so dass sie mich fünfhundertprozentig entlasteten. Wie sehr das Gericht auch bemüht war, die Zeugen dazu zu bringen, Aussagen zu meinen Ungunsten zu machen, sagten die Zeugen immer genau das Gegenteil aus und erklärten, dass ich meine sämtlichen Tätigkeiten immer in Einklang mit dem Gesetz und juristisch korrekt ausgeübt hätte. Mit diesen Aussagen machten die Zeugen das Gerichtsgremium fast wahnsinnig. DIE LÜGE, DIE DAS GERICHTSGREMIUM SICH AUS DEN FINGERN SAUGTE, DAMIT ICH EIN GESTÄNDNIS ABLEGTE Auch meine Anwälte sagten zu mir: „Du hast zu uns gesagt „diese Zeugen sind meine Feinde“. Die Männer haben dich gänzlich entlastet. Was wäre wohl passiert, wenn Zeugen, die mit dir befreundet sind, gekommen wären?“ Das Gerichtsgremium sagte danach zu meinen Anwälten: „Wir können keine Strafe verhängen, da die Zeugen das Geständnis nicht bestätigt haben. Deshalb werden wir noch die übrigen 48 Zeugen anhören.“ Ich fragte, wie lang die Anhörung von 48 Zeugen dauern würde. Sie zogen sich in ihre Zimmer zurück und sagten: „Das dauert 6 Monate.“ Ich fragte: „Werde ich dann noch weitere 6 Monate hier bleiben müssen?“ „Ja“, sagten sie. Ich sagte zu meinen Anwälten: „Bitte, bemüht euch um einen Ausweg in dieser Sache!“ Mein Anwalt Becker setzte ein Schreiben auf. In diesem Schreiben warfen wir den Zeugen Falschaussage vor und legten dem Gericht ein schriftliches Geständnis vor. Dies wurde vom Gericht akzeptiert. D.h. wir warfen den Zeugen, die die Wahrheit gesagt hatten, vor, sie hätten falsche Aussagen gemacht. Trotz dieser Umstände freute ich mich sehr darauf, freigelassen zu werden. Denn draußen würde ich wieder für mein Recht eintreten können. Als das Gericht mich fragte, ob ich noch ein letztes Wort hätte, sagte ich, während ich Gedanken im Kopf hatte, wie: „Mein Geständnis liegt vor, meine Strafe steht fest, alles ist vorbei“, „Im Sinne der Anklage bin ich nicht schuldig.“ und die Verhandlung wurde beendet. Gemäß der getroffenen mündlichen Vereinbarung sollte ich am 21. Dezember 2007 entlassen werden. Am 20. Dezember kam mein Anwalt Becker ins Gefängnis und sagte mir, dass der Vorsitzende Richter ihn angerufen und gesagt habe, die Worte: „Im Sinne der Anklage bin ich nicht schuldig“, hätten nach Ansicht der Richter mein Geständnis ungültig gemacht. Zu mir sagte er: „Entweder ändern wir diese Aussage oder du kannst morgen nicht entlassen werden.“ Daraufhin änderte ich meine letzten Worte erneut. Ich erklärte, dass ich das, was ich zuvor gesagt habe, ironisch und nicht ernst gemeint hätte und ich sagte: „Ich bin schuldig.“ Am Verhandlungstag verlangte Becker, dass im Anschluss an mein Geständnis ins Protokoll aufgenommen werden solle, dass jedes einzelne der 100 Verfahren, von denen behauptet worden war, sie seien gegen mich anhängig, eingestellt werden würde. Dies war für mich, wie ich bereits zuvor gesagt habe, sehr wichtig. Ich hatte das Geständnis nur deshalb abgelegt, weil mir zugesagt worden war, dass diese 100 Verfahren eingestellt werden würden. Der Staatsanwalt fing an, den Urkundsbeamten die Aktennummern der Verfahren aufschreiben zu lassen. Eins..., zwei...., drei..., vier.... sagte er und hörte auf. „Machen Sie weiter!“, sagten wir. „Das war alles.“, sagte er. Meine Anwälte und ich glaubten, den Verstand zu verlieren. Während wir mit den Worten: „Wie kann das sein? Es gab doch 100 Verfahren. Was ist mit dem Übereinkommen, dass von den 100 Verfahren 100 eingestellt werden sollten?“, nach einer Erklärung verlangten, sagte der Staatsanwalt: „Ich weiß von keinen anderen Verfahren.“ Meine Anwälte gingen zum Oberstaatsanwalt, sahen dort die Akten ein und fanden heraus, dass 4 meine Person betreffende, Jahre zurückliegende Ermittlungsverfahren vorlagen, die bereits verjährt waren. Es handelte sich um 4 mir zur Last gelegte, bereits verjährte Verfahren wegen Beleidigung von Richtern. In solchen Fällen erhalten selbst Leute, die schuldig sind, höchstens eine Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro. D.h. alles, was gegen mich vorlag, waren diese 4 Ermittlungen. Die Behauptungen allerdings, dass es 100 anhängige Verfahren gegen mich gäbe, waren nichts anderes als große Lügen aus dem Mund meines persönlichen Richters und der Staatsanwälte, mit denen ich zu einem Geständnis gezwungen werden sollte. Ich kann Ihnen meine nervliche Belastung, meine Wut und meine Enttäuschung, die ich in jenem Moment empfand, nicht beschreiben. Ich war total außer mir und schrie herum. Sie hatten ein riesiges Spiel mit mir gespielt. Auch ihnen war klar, dass ich das Geständnis nur ablegen würde, wenn man mich mit 100 Verfahren konfrontierte. Hätte ich auch nur geahnt, dass es sich um nur vier und dazu noch verjährte Ermittlungen handelte, hätte ich ohne, dass die Notwendigkeit bestanden hätte, ein Geständnis abzulegen, in kürzester Zeit meine Unschuld bewiesen und hätte mit weißer Weste das Gefängnis verlassen können. Und das war denen auch klar. Aber man wollte, dass ich tausend und ein Vergehen gestand, nur damit ich aus dem Gefängnis kam. Denn nur so konnten sie mich gesellschaftlich derart diskreditieren, als jemanden, der innerhalb und außerhalb der Islamischen Gemeinschaft jegliche Glaubwürdigkeit und jegliches Vertrauen verloren hätte und dessen guter Ruf und Ehrenhaftigkeit völlig unter die Räder gekommen waren. Nur so konnten sie mich aus dem Weg räumen! DER RICHTER DROHTE MIR MIT DEN ZWEI DRITTELN
Prof. Dr. Vural: Der Richter kam nach der Verhandlung [zu mir]. Er sagte: „Jetzt bist du raus. Wenn du nach deiner Entlassung dein Geständnis widerrufst, kannst du die zwei Drittel vergessen.“
Prof. Dr. Vural: Nach dem deutschen Rechtssystem kann jemand, der zum ersten Mal verurteilt wird, nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe frei gelassen werden. Damit ich mein unter Druck abgelegtes Geständnis nach meiner Freilassung nicht widerrufen würde, wurde mir im Beisein meiner Anwälte ganz offen damit gedroht, dass ich die zwei Drittel vergessen könne. D.h. er wusste genau, dass ich mein Geständnis widerrufen würde und glaubte, mir so drohen zu können. Später beschwerte ich mich über diesen Richter aufgrund dieser Worte. Gegen den durch mein Geständnis zustande gekommenen Gerichtsbeschluss legte ich beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Hälfte des Beschlusses und hob die andere Hälfte auf. Andere Richter schauten sich das Verfahren noch einmal an. Diesmal wurde eine etwas geringere Strafe verhängt. Aber auch dies war eine Strafe, die ich nicht verdient hatte. Auch gegen diese legte ich Widerspruch ein und wandte mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Beschlüsse, die die deutsche Gerichtsbarkeit meine Person betreffend fasste, laufen dem Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf ein faires Verfahren, sowie dem Art. 13, in dem das Recht auf wirksame Beschwerde festgelegt sind, zuwider. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zu einer Entschädigungszahlung für Nicht-Vermögensschäden in Höhe von 30.000 Euro bestraft. Jetzt wird alles noch mal von vorne geprüft werden. Aber: Jeder Tag, der seit dieser juristischen Niederträchtigkeit, die mir widerfahren ist, vergangen ist, erinnert mich in unterschiedlicher Weise daran. Erst vergangenen Monat, also zwei Jahre nach meiner Freilassung, erfuhr ich von einem Gerichtsbeschluss, der sich in meiner Akte befand. Laut diesem Beschluss wäre es erforderlich gewesen, mich am 28.08.2009 unverzüglich freizulassen. Ich aber werde trotz dieses Freilassungsbeschlusses noch weitere 116 Tage, also noch 4 Monate, im Gefängnis festgehalten. Selbst mein unter Zwang abgelegtes Schuldgeständnis wird mit der Begründung, ich würde es draußen widerrufen, abgewiesen. Und auch eine Kautionssumme von bis zu 50 Millionen Euro wird abgelehnt, und ich werde von diesem zu jenem Gericht verwiesen. Um rauszukommen, unterschreibe ich tausendundein Schuldeingeständnis, das nur auf Betrug basierte. Das alles, was ich hier erzähle, ist eine riesige Niederträchtigkeit des deutschen Staates. Jemanden in unmenschlicher Weise zu inhaftieren, zu denunzieren, trotz Beschlüssen deutscher Gerichte festzuhalten und, und das ist das Wichtigste, die Justiz und die Gerichte zum Werkzeug von politischen Zielen zu machen, ist eine große juristische Schande des deutschen Staates und läuft den Menschenrechten zuwider.
Prof. Dr. Vural: Nach meiner Freilassung habe ich ein Jahr lang gar nichts gemacht. 2008 ist in einer Art Warten vergangen. Aufgrund jeder Grundlage entbehrender Anschuldigungen verbrachte ich neuneinhalb Monate getrennt von meiner Familie und verfiel, als ich mitbekam, was für unhaltbare Denunziationen draußen erfolgt waren, in eine tiefe Krise. Nach meiner Entlassung war ich eine Zeit lang nicht mehr ich selbst. IN KRITISCHEN PROZESSEN BESTEHT JEDES EINZELNE GERICHTSGREMIUM AUS MARIONETTEN
Prof. Dr. Vural: Ich schreibe ein Buch und ist setze meinen Kampf von dort aus, wo ich jetzt stehe, in verstärkter Weise fort. Die Hintergründe, die zu meiner Verhaftung führten sowie alle Fakten, mit denen man sich innerhalb und außerhalb der Regierung in dieser Zeit bemühte, im Geheimen und Verborgenen Dinge voranzutreiben, all dies werde ich ans Licht bringen. Mein Buch wird gleichzeitig als deutscher Justizskandal in die Geschichte eingehen. In diesem Buch werde ich alle Justizskandale, die mir widerfahren sind, sowie bis heute nie dargelegte Fakten an die Öffentlichkeit bringen. Zur Zeit führe ich Prozesse gegen 9 Richter und 6 Staatsanwälte, die für mein Verfahren verantwortlich sind. Und diejenigen, die mich für fünf Pfennig verkauft haben, können zur Zeit nicht einmal mehr das Haus verlassen.
Prof. Dr. Vural: Es ist ein bewiesenes Dokument meiner Unschuld und der juristischen Niederträchtigkeiten, die ich erfahren habe. Wer sagt, „Deutschland ist ein Rechtsstaat“ erliegt einem großen Irrtum. Wenn z.B. ein Gläubiger einen Schuldner verklagt, fällt der Richter der hiesigen Gesetzeslage entsprechende Urteile usw. Jetzt werden Sie sagen, die Justiz funktioniert und es handelt sich um einen Rechtsstaat. Aber in Fällen wie bei mir oder wie z.B. bei Deniz Feneri sind die Richter und Staatsanwälte nur Marionetten. Sie folgen nur einem vorgegebenen Plan. Der Richter, der mich, da ich unschuldig war, auf freien Fuß setzte, wurde 6 Wochen später von dem sogenannten Rechtsstaat zum Verkehrsgericht versetzt. Die Richter, die mich verurteilt haben, werden in spätestens zwei Jahren Richter am Bundesgerichtshof und die Staatsanwälte werden Generalstaatsanwälte sein. So ist das leider! Ich möchte mich noch zu folgendem Thema, das ich bis heute nicht nachvollziehen kann, äußern. Als es sich herausstellte, dass ich mit dem Fehlbetrag der Stiftung in Höhe von 190.000 Euro nicht das Geringste zu tun habe, machten die Richter im letzten Verfahren, in dem dieses Thema verhandelt wurde, sowohl im Beschluss als auch in der Pressemitteilung deutlich, dass ich nicht einen einzigen Pfennig der Islamischen Religionsgemeinschaft und ihrer Organisationen nicht zweckgebunden verwendet hätte. Warum sie das nach diesen zahlreichen Denunziationen, Verleumdungen und dem erzwungenen Geständnis gemacht haben, verstehe ich bis heute nicht. Aber wer weiß, vielleicht wird mir das in Zukunft noch klar werden.
Prof. Dr. Vural: Ja. „Prof. Dr. Savunan Adam Abdurrahim Vural“ [Prof. Dr. Abdurrahim Vural, ein Mann wehrt sich]
Prof. Dr. Vural: Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben durch Geisteshaltung einer unabhängigen Sendung die Hintergründe der Ereignisse, die ich erleben musste, darzustellen. Haber7 im Jahre 2009 |