PRESSEERKLÄRUNG

 

  Entschädigungsanspruch für zu unrecht erlittener

U-Haft

 

 

Prof. Abdurrahim Vural teilt mit, dass der BGH ihm für seine 10 monatige zu unrecht erlittene U-Haft für rechtswidrig erklärt und ihm Entschädigung dem Grunde nach zugesprochen hat.

 

Weiterhin wird das ein Rechtsanwalt demnächst beziffern und Prof. Vural hofft, dass er nunmehr insgesamt von der deutschen Justiz rehabilitiert wird.

 

Dies ist ein Erfolg von unschätzbarem Wert.

 

Berlin, 28.04.2011