PRESSEERKLÄRUNG 

 

Abdurrahim Vural ist endgültig entlastet!

 

Prof. h.c. Dr. jur. Abdurrahim Vural ist heute von allen Anschuldigungen und Vorwürfen durch das Landgericht Berlin entlastet worden und kam endgültig frei.

 

Prof. Dr. Vural wurde bereits im Jahr 2007 in U-Haft genommen. Nach dem Motto „U-Haft schafft Rechtskraft“ sollte ein Geständnis erpresst werden, um eine Verurteilung zu erwirken. U-Haft ist Vorverurteilung, ohne Chance auf eigene Argumente. Im Ergebnis wurde Prof. Dr. Vural durch das Landgericht Berlin zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt.

 

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und wies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin zurück. Diese verhängte eine Bewährungsstrafe. Danach stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in beiden Urteilen Menschenrechtsverletzungen fest.

 

Nach dem Urteil des EUGH, fand zwischen Prof. Dr. Vural und seinen Anwälten ein Gespräch mit den Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Landgerichts Berlin statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass Prof. Dr. Vural wegen zu unrecht erlittener Haft entschädigt wird. Einigkeit bestand darin, dass sich ein solcher Justizskandal nie wieder ereignen darf. Der Präsident räumte ein, dass gegen Prof. Dr. Vural die U-Haft nicht angeordnet wurde, weil angeblich Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr vorlag, sondern vielmehr Querelen zwischen den zuständigen Richtern, Staatsanwälten und ihm ursächlich waren.

 

Prof. Dr. Abdurrahim Vural würdigte dieses Gespräch mit der rechtsverbindlichen Rücknahme aller seiner Eingaben gegen die Berliner Justiz (z. B. Klage auf Haftentschädigung, Wiederaufnahmeverfahren etc.).

 

Am 21.02.2010, 45 Tage nach diesem Neuanfang, stürmten 80-90 Polizisten die Wohnung von Prof. Dr. Abdurrahim Vural und nahmen ihn fest. Diese Aktion ähnelte der Zerschlagung einer Terrororganisation: Offene Türen wurden kaputt geschlagen, die Verhaftung gefilmt und die Aufnahmen an die Presse weiter geleitet. Zudem wurde dem vermeintlichen Delinquenten keine Möglichkeit eingeräumt, Anwälte oder Angehörige zu kontaktieren.

 

Ohne rechtsgültiges Urteil war Prof. Dr. Abdurrahim Vural seitdem in isolierter U-Haft, trotzdem der Bundesgerichtshof einer solchen Vollstreckung ausdrücklich widersprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte offensichtlich keine Kenntnis davon. Sie vollstreckte.

 

Seitdem führte Prof. Dr. Abdurrahim Vural seinen Kampf durch die juristischen Instanzen. Die unteren Gerichte ignorierten alle seine Rechtsbehelfe ohne Mindestbegründung. Das Kammergericht und der BGH stellten fest, dass die Inhaftnahme und Isolierung von Prof. Dr. Abdurrahim Vural rechtswidrig waren.

 

Heute hat das Landgericht Berlin auf der Grundlage der Entscheidungen des Kammergerichts und des BGH Prof. Dr. Abdurrahim Vural endgültig von allen Vorwürfen und Anschuldigungen entlastet. In einer ersten Stellungnahme äußerte er sich befreit: „Mein Kampf hat sich gelohnt. Jetzt bin ich müde und bereit, jedem offenen Menschen meine Hand zu reichen“.

 

 

Berlin, 20.12.2011